Die Vorschriften für die Ableistung des Vorpraktikums sind in
§ 3 des Studienplans für die Bachelorstudiengänge des
Fachbereichs Angewandte Ingenieurwissenschaften und in der Praktikantenordnung
geregelt. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
Geben Sie die Praktikumsunterlagen (Berichtsheft, Bescheinigung des Betriebs)
im Dekanat ab. Fügen Sie den Nachweis über durchgeführte Praktika
vollständig ausgefüllt bei.
Lassen Sie das Praktikum frühzeitig anerkennen, um Unklarheiten beseitigen
zu können. Auch bereits abgeleistete Teilzeiten können vorab anerkannt
werden. Insbesondere in Zweifelsfällen sollten Sie so früh wie
möglich den zuständigen Betreuer ansprechen und sich bestätigen
lassen, ob die praktische Tätigkeit ausreicht oder weitere Arbeiten
erforderlich sind. Mündliche Aussagen sind nicht bindend!
Eine Zulassung zu Prüfungen des 4., 5. oder 6. Fachsemesters
ist nur nach vollständiger Anerkennung des Vorpraktikums möglich
(§ 3 Abs. 2 Studienplan)!
Das Berichtsheft soll in Wochenberichte gegliedert sein. Es soll für
jeden Tag die Werkstätten und die durchgeführten Arbeiten in Stichworten
enthalten (ca. 0,5 Seite). Außerdem sollte für jede Woche über
eine besonders interessanten Tätigkeit in Form von Skizzen und einer
Beschreibung berichtet werden (ca. 1,5 Seiten). Das Berichtsheft muss
vom Betrieb abgezeichnet sein.
Was ein Berichtsheft enthalten sollte, zeigen einige
Beispiele
.
Von Universitäten bereits anerkannte Praktikumszeiten müssen von
der Fachhochschule nicht unbedingt übernommen werden, da sie nicht in
jedem Fall den Anforderungen der Praktikantenordnung der Fachhochschule Kaiserslautern
entsprechen. Bemühen Sie sich daher rechtzeitig um Anerkennung!
Tätigkeiten, die keine praktische Arbeit im Sinne der Praktikantenordnung
darstellen, insbesondere Programmieren, Ingenieurstätigkeiten (Entwicklung)
usw. Ausnahme: Tätigkeiten in der Datenverarbeitung (Programmieren u.Ä.) bis zu einer Woche.
Diese Liste ist nicht vollständig. Andere Ausbildungen können ggf. auch teilweise enerkannt werden.
ET, IT, I, WI/E: Prof. Dr. P. Liell
MB, MT, WI/M: Prof. Dipl.-Ing. Karl-Heinz Helmstädter
letzte Änderung: 07.05.2009