Lexikon

Eine Auswahl von Definitionen zu Begriffen, die im Bologna-Prozess und bei der Studienreform eine einschlägige Rolle spielen finden Sie hier.

Der Bologna-Prozess und die Umstellung auf die gestuften Studienabschlüsse bringt eine Menge neuer Begrifflichkeiten und Ausdrücke mit sich, mit denen Sie im Prozess Ihrer Studienwahl und auch während Ihres Studiums konfrontiert werden. Diese Begriffe werden zukünftig sozusagen zur Alltagssprache eines Studiums gehören und die Bedeutungen sollten Ihnen deshalb auch geläufig sein.

Im folgenden Lexikon finden Sie in alphabetischer Ordnung eine Sammlung entsprechender Termini, die vor Studienbeginn und im Studienverlauf eine Rolle spielen (können) und zwar unabhängig davon, welchen Studiengang Sie studieren. Die kurzen Erläuterungen sollen Ihnen das Verständnis der „Bologna-Terminologie“ erleichtern. Analoge Erläuterungen und zusätzlicheBegriffe  finden Sie im Bologna-ABC der HRK.

 

Abschlussbezeichnungen

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Hinblick auf die gestuften Studiengänge verschiedene, für alle Hochschulen verbindliche Bezeichnungen der akademischen Abschlüsse festgelegt. Lediglich weiterbildende Masterstudiengänge dürfen von der KMK-Vorgabe abweichen. Für die für unsere Hochschule speziell relevanten Fächergruppen der Ingenieur-, Wirtschafts- und Naturwissenschaften sowie für künstlerisch angewandte Studiengänge sind damit die Abschlüsse Bachelor of Engineering (B.Eng), Master of Engineering (M.Eng), Bachelor of Science (B.Sc.), Master of Science (M.Sc.), Bachelor of Arts (B.A.) und Master of Arts (M.A.) maßgebend. Im Gegensatz zu den früheren FH-Diplomen gibt damit der akademische Grad - mit Ausnahme des B.Eng und M.Eng. - keine unmittelbare Auskunft über die berufliche Richtung. Außerdem entfallen der bisherige Zusatz „FH“ sowie die gesonderte weibliche Form.

Akkreditierung

Alle Studiengänge aller Hochschulen werden in einem Akkreditierungsverfahren von Gutachtern einer so genannten Akkreditierungsagentur darauf geprüft, ob Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen angemessen sind. Studierenden und Arbeitgebern sollen dadurch verlässliche Orientierungen hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen und Hochschulen gegeben werden. Gutachter sind stets Vertreter des Landes, der Berufspraxis und anderer Hochschulen. Die Akkreditierungsagenturen, die wiederum selbst vom Akkreditierungsrat überwacht und akkreditiert werden, prüfen u. a.

  • Mindeststandards sowie Qualität der Studienprogramme durch Beurteilung interner und externer Evaluationsergebnisse bereits laufender Studiengänge
  • Ausbildungsfunktion der Studiengänge
  • Studierbarkeit des Studienprogramms
  • Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen

Im Land Rheinland-Pfalz ist die Akkreditierung letztlich Voraussetzung für die Genehmigung eines Studiengangs durch das zuständige Ministerium. Damit ist sichergestellt, dass nur Bachelor- und Master-Studiengänge angeboten werden, die den Anforderungen nach Studierbarkeit, Berufsorientierung und Qualität genügen.

Bachelor

Der Bachelor-Abschluss ist als erster berufsqualifizierender Abschluss künftig der Regelabschluss eines Hochschulstudiums und löst damit die bisherigen Abschlüsse (Diplom, Magister, Staatsexamen) ab. Bachelorstudiengänge vermitteln die für die Berufsqualifizierung notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenz und Berufsfeld bezogenen Qualifikationen. Die Regelstudienzeit bis zum Bachelor-Abschluss beträgt drei bis vier Jahre.

Berufseinstieg

Speziell der Bachelor ist in Deutschland ein neuartiger Studienabschluss und nur ein geringer Anteil der aktuellen Absolventen besitzt aktuell diesen akademischen Grad. Deshalb verwundert es nicht, dass die Erfahrung speziell kleinerer und mittlerer Unternehmen mit entsprechenden Absolventen noch nicht auf breiter Basis gegeben ist. Dieses Erfahrungs- und vielleicht auch Informationsdefizit bedeutet allerdings nicht, dass die Akzeptanz für die neuen Studienabschlüsse auf Unternehmensseite nicht gegeben wäre. Verschiedene Untersuchungen deuten vielmehr darauf hin, dass die Absolventen entsprechender Studiengänge bereits heute mehrheitlich gute Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt machen. Ein Hauptziel der aktuellen Studienreform besteht ja nachgerade in der Verbesserung der Berufsfähigkeit und der Arbeitsmarktchancen der Absolventen. Grundsätzlich kann im Hinblick auf einen adäquaten Berufseinstieg eine aktuell günstige und eine zukünftig nochmals verbesserte Prognose abgegeben werden. Dass Berufseinstiegsmöglichkeiten und Arbeitsmarktchancen für Akademiker natürlich insgesamt stark von konjunkturellen und strukturellen Entwicklungen abhängen, versteht sich von selbst - und zwar unabhängig vom jeweiligen Abschluss.

Bologna

1999 beschlossen in dieser italienischen Stadt die Regierungen von 29 europäischen Staaten, darunter Deutschland, die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums bis 2010: europaweit einheitliche Hochschulabschlüsse, Bachelor und Master, auf der Grundlage vergleichbarer Kriterien und vergleichbarer Studienstrukturen. Flexibilität der Studienangebote und Mobilität der Studierenden sollen erhöht werden. Folgekonferenzen in Lissabon, Prag, Berlin und Bergen trafen nähere Vereinbarungen. In Deutschland obliegt die Umsetzung dieser Reformschritte, Bologna-Prozess genannt, den Bundesländern.

Course Catalogue

Der Course Catalogue ist laut HRK „ein regelmäßig aktualisiertes kommentiertes Veranstaltungsverzeichnis mit ausgewiesenen Leistungspunkten und Lernzielen für die Veranstaltungen“. Er enthält darüber hinaus wichtige Informationen zum Studienleben und zum Umfeld der Universität. Der Course Catalogue soll in gedruckter Form oder als online Angebot zweisprachig bereitgestellt werden. Dadurch soll das Information Package für ausländische Austauschstudierende ersetzt werden. Eine detaillierte inhaltliche Vorgabe ist seitens der EU definiert. Die Bereitstellung des Course Catalogues ist eine wichtige Voraussetzung für die Verleihung des ECTS-Labels.

Credits

Der Studienaufwand (workload), den Studierende für ein Modul erbringen müssen, wird künftig quantitativ beziffert. Credits repräsentieren diesen Studienaufwand. Die Qualität der Leistung wird weiterhin gesondert durch Noten festgehalten. Berücksichtigt werden bei der Festlegung der credit-Zahl sowohl Lehrveranstaltungen und selbst organisiertes Studieren als auch die Praxisphasen. Ein Bachelor-Abschluss setzt nach gesetzgeberischer Festlegung künftig 180 credits voraus. Bis zum konsekutiven Masterabschluss sind künftig insgesamt 300 credits nachzuweisen. Der Jahresarbeitsaufwand eines Studierenden wird europaweit auf bis zu 1800 Stunden geschätzt.

Diploma Supplement

Alle den Abschluss-Titel erläuternden, für den Berufszugang wichtigen Informationen zum Studiengang und zu den erworbenen Qualifikationen sind in einem zusätzlichen Dokument, dem sog. Supplement enthalten. Dieses bedeutende Dokument wird im Englischen diploma bezeichnet, bedeutet Bescheinigung - und hat nichts mit dem traditionsreichen, deutschen Begriff Diplom gemein.

ECTS

Das European Credit Transfer System (ECTS) wurde 1989 im Rahmen des ERASMUS eingeführt. Es ist das einzige Kreditpunkte-System, das mit Erfolg getestet wurde und in ganz Europa verwendet wird. Ursprünglich wurde es für die Anerkennung und Übertragung von Studienleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes erworben wurden, eingerichtet. Durch die erleichterte Anerkennung verbesserte das System die Qualität und den Umfang der Studierendenmobilität in Europa. Seit einiger Zeit wird das ECTS-System zu einem Akkumulierungssystem weiterentwickelt, das auf institutioneller, regionaler, nationaler und europäischer Ebene realisiert werden soll. Das ECTS-System stellt eines der zentralen Instrumente zur Erreichung der in der Bologna Erklärung definierten Ziele dar. Außerdem wird ECTS angesichts steigender Zahlen von Teilzeitstudierenden sowie im Kontext des Lebenslangen Lernens immer wichtiger. Die wichtigsten Elemente (z.B. course catalogue, learning agreement, transcript of records) und Grundlagen von ECTS sind in dem europaweit verbindlichen Referenzdokument ECTS key features niedergelegt. Eine besondere Rolle spielt das Kreditpunktesystems bei Bachelor- und Masterstudiengängen. Bei der Genehmigung der neuen Studiengänge ist gemäß der aktuellen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz und entsprechender Beschlüsse der HRK u. a. grundsätzlich nachzuweisen, dass ein Studiengang modularisiert und mit einem Kreditpunktesystem versehen ist.

Evaluation

Seit 1998 ist die Evaluation als allgemeine Aufgabe der Hochschulen im Hochschulrahmengesetz und mittlerweile in allen Landeshochschulgesetzen verankert. Evaluationen heben die Stärken und Schwächen einer Einrichtung bzw. der Studienprogramme hervor. Systematische und regelmäßige Evaluationen tragen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Forschung an den Hochschulen sowie der Studien- und Arbeitsbedingungen bei. Mittlerweile sind in Deutschland etliche regionale Evaluationsagenturen und regional übergreifende Netzwerke entstanden, die Lehrevaluationen nach internationalen Standards durchführen. 1998 hat der Bund gemeinsam mit den Ländern das Projekt Q bei der Hochschulrektorenkonferenz ins Leben gerufen. Das Projekt dient u. a. der Weiterentwicklung der unterschiedlichen Qualitätssicherungsverfahren und koordiniert die deutsche Position im europäischen Rahmen.

Internationalisierung

Die gestufte Studienstruktur ist Voraussetzung des bis 2010 zu schaffenden europäischen Hochschulraums, gewährleistet internationale Anschlussfähigkeit bzw. Mobilität der Studierenden und fördert den internationalen Austausch. Wer an einer anderen europäischen Hochschule studiert, schließt mit der Gasthochschule einen Vertrag über das Studienprogramm ab, erhält Unterstützung durch die Auslandsbeauftragten und die Koordinationsstelle Ausland vor Ort und an der Gasthochschule, sowie die Garantie, dass die Studienleistungen wechselseitig anerkannt werden.

Jobben im Studium

Ein Bachelorstudiengang hat grundsätzlich eine kürzere Regelstudienzeit als ein bisheriger Diplomstudiengang. Da er aber trotzdem zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt, ist voraussehbar, dass der Studienstoff sehr konzentriert vermittelt wird, was wiederum eine intensive zeitliche Inanspruchnahme der Studierenden wahrscheinlich macht. Zusätzlich wird bei der Berechnung der Arbeitsbelastung (workload) auch die vorlesungsfreie Zeit mit eingeplant und kann dadurch von den Hochschulen besetzt werden. Grundsätzlich empfiehlt sich ein genauer Blick in die Studienverlaufspläne und workload-Berechnungen des jeweiligen Studiengangs, um abschätzen zu können, wann und wie viel Zeit bleibt, um beispielsweise einem Job nachgehen zu können.

Kompetenz

Die neuen Studiengänge und deren Module sollen sich weniger als bisher an Lernzielen als an Kompetenzen orientieren, die durch das Studium vermittelt und gefördert werden. Wenn ein Curriculum Kompetenz orientiert ist, dann werden Prüfungen so gestaltet sein, dass Studierende in der Prüfung darlegen können, die Kompetenz erworben zu haben. Von diesem Punkt der Prüfung an (zeitlich) "zurück" gedacht, sind also Modulbereiche und Module an der zu erwerbenden Kompetenz zu orientieren. Was kennzeichnet nun eine Kompetenz? Noch nicht spezifiziert auf ein bestimmtes Modul oder einen Modulbereich, besitzen Studierende und Absolventen dann Kompetenz, wenn sie umfassende wissenschaftlich fundierte, Berufs orientierte Kenntnisse erworben haben, wenn sie Realität effektiv beschreiben, treffend analysieren und wirksame Handlungskonsequenzen entwickeln können, wenn sie eigene (neue) situationsabhängige Konzepte für konkrete Aufgaben auf der Basis allgemeiner Theorien entwickeln können und wenn sie persönliche Anforderungen aus der Praxis adaptieren und angemessen beantworten können.

Laufbahn im öffentlichen Dienst

Das öffentliche Dienstrecht ist leider bisher relativ starr auf die Ausbildung, statt auf die Leistung im Beruf fixiert, aber auch da gerät einiges in Bewegung. Ein Bachelor würde nach bisherigem Stand der Diskussion in den gehobenen Dienst, ein Master in den höheren Dienst übernommen. Masterabschlüsse der Fachhochschulen eröffnen den Zugang zum höheren Dienst, wenn dies für den betroffenen Studiengang im Akkreditierungsverfahren festgestellt wird.

Learning Agreement

Das Learning Agreement (Studienabkommen) ist ein Instrument des ECTS. In ihm werden das im Ausland zu absolvierende Studienprogramm sowie die bei erfolgreichem Abschluss eines Moduls bzw. einer Lehrveranstaltung zu vergebenden Leistungspunkte festgelegt. Studierende stimmen zu, das vereinbarte Studienprogramm an der Gasthochschule als festen Bestandteil des Studiums zu absolvieren, die Heimathochschule garantiert die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Module bzw. Lehrveranstaltungen. Das Learning Agreement ist für die Heimat- und die Gasthochschule sowie für den Studierenden bindend.

Master, konsekutiv

Der konsekutive Masterstudiengang führt einen Bachelorstudiengang fachlich fort, vertieft oder erweitert ihn fächerübergreifend. Der Zugang setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen äquivalenten Abschluss voraus. Der Master befähigt zu "wissenschaftlicher Arbeit und Methodik dieses Fachs", vermittelt "theoretisch-analytische Fähigkeiten", bildet "intellektuelle und soziale Kompetenzen durch Vermittlung von abstraktem, analytischem und vernetztem Denken" heraus und "fördert Diskursorientiertheit, selbständige Urteilsbildung und dialektisches Denken". Masterstudiengänge werden künftig u.a. nach den Profiltypen "stärker anwendungsorientiert" und "stärker forschungsorientiert" differenziert. Konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich direkt auf ein vorangegangenes Erststudium an der jeweiligen Hochschule auf und bilden mit diesem einen zeitlichen Gesamtrahmen von fünf Jahren.

Seit Februar 2010 wird eine Unterscheidung in konsekutive und nicht-konsekutive Masterstudiengänge NICHT mehr vorgenommen, d.h. konsekutive Masterstudiengänge richten sich sowohl an fachnah als auch an fachfremd Vorgebildete. 

Master, weiterbildend

Weiterbildende Studiengänge sind in der Regel gebührenpflichtig und richten sich an Hochschulabsolventen, die ihre Qualifikation vertiefen, erweitern oder aktualisieren wollen. Weiterbildende Studiengänge werden auch als Fernstudium und damit häufig berufsbegleitend angeboten. Als Zugangsvoraussetzung erfordern weiterbildende Studiengänge einmal einschlägige Berufserfahrung und zum anderen in der Regel ein abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium, wenn ein Hochschulgrad erworben werden will. Personen, die über keinen ersten Hochschulabschluss verfügen, können in Rheinland-Pfalz zu weiterbildenden Studiengängen, die mit einem Hochschulabschluss abschließen, unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Eignungsprüfung) zugelassen werden. Diese sind den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge geregelt.

Modul / Modularisierung

Zentrales Lehr- und Lernziel im modularisierten Studiengang ist künftig die Erarbeitung und Entwicklung einer Kompetenz. Der Lehr- und Lernprozess mit dem Ziel des Kompetenzerwerbs wird repräsentiert durch das Modul. Die Module unterscheiden sich künftig nicht mehr nach einem(!) Lehrgebiet, sondern sind ihrer Struktur nach an mehreren Lehrfächern im klassischen Sinne ausgerichtet. Natürlich lösen sich Lehrgebiete nicht auf, aber: Wer künftig welche Inhalte welchen Lehrgebietes lehrt und studiert, wird maßgeblich bestimmt von den Anforderungen der zu erwerbenden Kompetenz. Die Interdisziplinarität des Studierens und Lehrens wird deutlich erhöht. Dies hat Konsequenzen für die Didaktik und Methodik des Lehrens und Prüfens. Mit der Modularisierung wird das Studium besser strukturiert und damit transparenter.

Modulbeschreibung

Modulbeschreibungen bzw. Modulkataloge sollen zur Erhöhung der Transparenz in modularisierten Studiengängen angefertigt werden. Sie sollen entsprechend den „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der KMK (Beschluss vom 15.09.2000) mindestens folgende Informationen enthalten: Inhalte und Qualifikationsziele (Learning Outcome) des Moduls, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand und Dauer der Module.

Promotion

Grundsätzlich eröffnet ein Master-Abschluss, unabhängig vom Hochschultyp, den Zugang zur Promotion. Näheres regeln die Promotionsordnungen. Bisher liegt die Befugnis zur Promotion ausschließlich bei den Universitäten.

Qualitätssicherung

Fortlaufende Maßnahmen der - obligatorisch vorgeschriebenen - Qualitätssicherung durch die Hochschule selbst werden regelmäßig im Rahmen einer Erneuerung der ausgesprochenen Akkreditierung (Reakkreditierung) festgehalten. Weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung, die natürlich ebenfalls Wirkung auf die Ausgestaltung und Entwicklung der Studiengänge haben, sind beispielsweise interne und externe Evaluation, Lehrbericht oder Befragungen zu nennen.

Studienbegleitendes Prüfungssystem

Grundsätzliches Kennzeichen ist der Abschluss jeder Veranstaltung (z.B. Modul, Teilmodul) durch eine zeitnahe Prüfung, im besten Fall in direktem zeitlichen Anschluss. Dadurch können Studien- und Prüfungsinhalte deckungsgleich werden und lange Examensvorbereitungszeiten für Studierende entfallen. Eignung, Studienerfolge und eventuelle Defizite lassen sich auf diese Weise frühzeitig und fortlaufend diagnostizieren und besser steuern. Studienbegleitende Prüfungen können z.B. über schriftliche und mündliche Abschlussprüfungen, Referate, Hausarbeiten, Beteiligungsnoten bzw. über eine Mischung dieser Elemente umgesetzt werden.

Studienfinanzierung

Für die Studienfinanzierung kommen grundsätzlich folgende Hauptquellen in Betracht: eigener Verdienst / eigene Ersparnisse, Eltern, BAföG, Stipendien. Mit dem Bildungskredit kam in jüngerer Zeit eine zusätzliche Möglichkeit der Studienfinanzierung hinzu. Insbesondere im Zuge der Diskussion um Studiengebühren entstehen zurzeit gänzlich neue Formen der Studienfinanzierung auf Kreditbasis getestet, z.B. der KfW-Studienkredit. Im Hinblick auf BAföG ist in der Regel ein Erststudium förderungsfähig. Ein Masterstudiengang ist förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelorstudiengang aufbaut. Zusatz-, Ergänzungs- und Zweitausbildungen werden als weitere Ausbildungen nicht ohne weiteres gefördert. Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des 4. Fachsemesters lassen den BAföG-Förderungsanspruch nicht erlöschen, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Nähere Informationen zu BAföG und anderen Möglichkeiten der staatlichen Förderung erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung.

Studiengebühren

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26.01.05 das bisherige Hochschulrahmengesetz in Teilen für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt. Damit wurde auch das von der Bundesregierung vorgesehene Studiengebührenverbot im Erststudium hinfällig und es ergeben sich für Frage der Studiengebühren neue Gestaltungsspielräume der Bundesländer. Derzeit findet in verschiedenen Bundesländern eine intensive Diskussion um die Einführung von allgemeinen Studiengebühren statt. Einige Bundesländer, z.B. Baden-Württemberg und das Saarland, haben angekündigt, Studiengebühren ab dem 1. Semester einführen zu wollen, wobei sie gemäß des Urteils des Verfassungsgerichtes für die Sozialverträglichkeit der Modelle Sorge tragen müssen. Studiengebühren ab dem 1. Semester in Rheinland-Pfalz sind momentan nicht geplant. Lediglich für Langzeitstudierende fallen bei Überschreitung der Regelstudienzeit um das 1,75fache Studiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester an.

Studienkonto

Seit WS 2004/05 ist an rheinland-pfälzischen Hochschulen das so genannte Studienkonto für alle Studierenden eingeführt, die in einem Studiengang zum Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses oder in einem konsekutiven Studiengang eingeschrieben sind. Das Studienkonto ist mit einem Studienguthaben von grundsätzlich 200 Semesterwochenstunden (SWS) ausgestattet; in Studiengängen mit erhöhtem Aufwand an Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen kann ein entsprechend höheres Guthaben zur Verfügung gestellt werden. Studienkonten werden bis zu dem Semester eingerichtet und geführt, das sich an die Vollendung des 60. Lebensjahres anschließt. Studienguthaben und Restguthaben verfallen bis zum Ende dieses Semesters. Pro „verbrauchtes“ Semester werden bestimmte Abbuchungen von SWS vorgenommen. Restguthaben auf dem Studienkonto können auch für anschließende Weiterbildungsmaßnahmen und postgraduale Studien genutzt werden. Nach Verbrauch des Studienkontos erheben die Hochschulen für ihre Leistungen Gebühren. Nähere Informationen erteilen die Studierendensekretariate.

Transcript of Records

Das Transcript of Records (Abschrift der Studiendaten) ist ein Instrument des ECTS und führt die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher und umfassender Form auf. Für jedes erfolgreich absolvierte Modul bzw. für jede erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltung werden nicht nur die Leistungspunkte, sondern auch die an der Gasthochschule vergebenen Noten sowie die ECTS-Grade angegeben. Somit werden die studentischen Leistungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht widergespiegelt.

Übergang Bachelor / Master

Der Bachelor gilt zunächst als Regelabschluss, d.h. es werden sicherlich nicht alle Studierenden direkt im Anschluss einen Master-Studiengang beginnen wollen und auch können. Ein Teil der Studierenden wird direkt eine dauerhafte berufliche Tätigkeit aufnehmen; eine anderer Teil wird zunächst in das Berufsleben eintreten und nach oder begleitend zu einer Berufstätigkeit ein Masterstudium aufnehmen. Grundsätzlich berechtigt der Bachelor zur Aufnahme eines Master-Studiums, wobei die Hochschule für das Masterstudium auch grundsätzlich gewechselt werden kann. Zusätzlich zu einem ersten Berufs qualifizierenden Studienabschluss kann die jeweilige Hochschule weitere Zulassungskriterien festsetzen (z.B. Richtung des Erststudiums, Mindestabschlussnote des Erststudiums, Test, Auswahlgespräch). Informationen über die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen erteilt die entsprechende Hochschule.

Übergang Hochschularten

Die Voraussetzung für einen Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Darüber hinaus kann die Hochschule je nach Profil weitere Zulassungskriterien definieren. Daher kann ein Absolvent eines FH-Bachelors theoretisch einen Master an einer Universität belegen. In der Praxis ist es eine Entscheidung der aufnehmenden Hochschule auf der Grundlage der gegebenenfalls zusätzlich festgelegten Zulassungskriterien. Ob eine Universität die Absolventen einer Berufsakademie zu ihrem Masterprogramm in der Praxis zulassen wird, ist nicht sicher.

Zugang / Zulassung zum Erststudium

Das hochschuleigene Bewerbungs-, Auswahl- und Zulassungsverfahren wird sich voraussichtlich durch die Umstellung des Studienangebotes in seinen Kernbestimmungen nicht wesentlich ändern. Nach wie vor werden Bewerberinnen und Bewerber jene quantitativen und qualitativen Zulassungsvoraussetzungen nachweisen müssen, die auch heute schon gefordert werden.