Allgemein

Hier finden Sie alle Informationen zur internationalen und historischen Dimension dieses Prozesses sowie eine Beschreibung seiner Hauptziele.

Gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn hat sich Deutschland in Bologna das Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Der Bologna-Prozess ist die wohl tiefgreifendste Hochschulreform der letzten Jahre.

Durch den Bologna-Prozess wächst Europa im Hochschulbereich stärker zusammen und ermöglicht so eine bessere Nutzung des vorhandenen Wissenspotentials. Kernelement des geplanten gemeinsamen europäischen Hochschulraums ist die Einführung eines gestuften Studiensystems aus Bachelor und Master mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen.

In der so genannten Bologna-Deklaration 1999 wurden von 29 Unterzeichnerstaaten sechs Ziele vereinbart, deren Erreichung zur Realisierung des gemeinsamen europäischen Hochschulraumes führen soll. Zur Überprüfung, ob die zunächst sechs vereinbarten Ziele in den verschiedenen Teilnehmerstaaten auch erreicht werden, wurde vereinbart, alle zwei Jahre die erzielten Fortschritte auf gesonderten Konferenzen zu bilanzieren. Die erste Nachfolgekonferenz zu Bologna fand mit bereits 33 europäischen Unterzeichnerstaaten 2001 in Prag statt. Die Folgekonferenzen 2003 in Berlin, 2005 in Bergen, 2007 in London und 2009 in Leuven verzeichneten jeweils steigende Zahlen von Teilnehmerstaaten. Die letzte Folgekonferenz, die sich der Bewertung des zehnjährigen Reformprozesses widmete, hat mit nunmehr 46 Unterzeichnerstaaten im März 2010 in Budapest und Wien stattgefunden. 

Der ursprünglich in der Bologna-Deklaration vereinbarte Zielkatalog wurde im Rahmen der Folgekonferenzen verfeinert und erweitert. Um diese Ziele bis 2010 erreichen zu können, wurden zusätzlich Schwerpunktthemen und Meilensteine festgelegt. Zusammengefasst beinhaltet der Zielkatalog folgende Ziele:

  • Förderung der Qualitätssicherung auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene
  • Einführung der Bachelor/Master-Studienstruktur
  • Definition eines Rahmens vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschlüsse auf nationaler und europäischer Ebene (Qualifikationsrahmen)
  • Förderung der Mobilität
  • Einführung eines Leistungspunktsystems (ECTS)
  • Verbesserung der Anerkennung von Abschlüssen
  • Beteiligung der Studierenden am Bologna-Prozess
  • Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich
  • Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums im globalen Maßstab
  • Einbettung in das Konzept des Lebenslangen Lernens
  • Einbeziehung der Doktorandenausbildung in den Bologna-Prozess