Das Deutschlandstipendium an der Fachhochschule Kaiserslautern

Die Bundesregierung startete erstmalig zum Sommersemester 2011 ein deutschlandweites Stipendienprogramm.

Mit diesem Programm soll ab Wintersemester 2011/2012 auch an der Fachhochschule Kaiserslautern besonders begabten und engagierten Studierenden eine zusätzliche Möglichkeit der Studienfinanzierung angeboten werden.

Voraussetzungen für eine Bewerbung:

1. Die Vergabe des Stipendiums setzt eine schriftliche Bewerbung der Studentin oder des Studenten voraus.

2. Bewerben können sich deutsche und ausländische Studierende.

3. Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, die an der Fachhochschule Kaiserslautern immatrikuliert sind bzw. Schülerinnen und Schüler, die im jeweiligen Wintersemester ein Studium aufnehmen wollen.

4. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d. h. ein Stipendium nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhält.

Auswahlkriterien:

Die Fachhochschule Kaiserslautern vergibt die Stipendien nach den vom Stipendiengesetz und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung festgelegten Auswahlkriterien. Leistung und Begabung können nach dem Stipendiengesetz insbesondere wie folgt nachgewiesen werden:

  • Bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern durch

    a) die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder

    b) die besondere Qualifikation, die zum Studium an der Fachhochschule Kaiserslautern berechtigt.

  • Bei bereits immatrikulierten Studierenden ab dem 2. Fachsemester durch die erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte,  bei Studierenden eines Masterstudiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Außerdem werden insbesondere berücksichtigt:

  • besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika,

  • persönliches Engagement, wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen,

  • besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheit und Behinderung, die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als allein erziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Das Stipendium wird nicht auf das BAföG angerechnet. Es sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten und die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.

Umfang der Förderung:

Die Stipendienhöhe beträgt 300.- Euro/Monat (3.600,- Euro/Jahr), die je zur Hälfte von privaten Mittelgebern sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt wird.

Das Stipendium kann ab dem ersten Fachsemester vergeben werden. Die Entscheidung über eine Bewilligung erfolgt schriftlich und wird in der Regel für zwei Semester bewilligt. Anschließend kann das Stipendium auf Antrag verlängert werden. Die maximale Förderungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Jeweils nach einem Jahr prüft die Fachhochschule, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind.
Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel aus einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes, so kann die Förderungsdauer auf Antrag verlängert werden.

Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Gewährung noch auf die Verlängerung einer Förderung des Stipendiums.

Die Durchführung des Auswahlverfahrens liegt in der Verantwortung der Fachhochschule.

Die Bewerbungsfrist endet am 15.10. d. J.

Den Bewerbungsantrag können Sie auf dieser Seite über den entsprechenden Link aufrufen.

Der Bewerbungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen ist jeweils an das Dezernat für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fachhochschule Kaiserslautern zu richten.

Weitere Informationen zum Deutschland-Stipendium erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung www.deutschland-stipendium.de.

Downloads

Fördervereinbarung

Deutschlandstipendium für Erstsemester

Deutschlandstipendium für höhere Fachsemester

 

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Deutschlandstipendium

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Kontakt 

FH Kaiserslautern

Dezernat für Studien- und

Prüfungsangelegenheiten

Morlauterer Str. 31

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Tel: 0631/3724-2112

Fax:0631/3724-2221

E-Mail: studsek-kl(at)fh-kl.de

 

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