Oft gestellte Fragen

FAQ für Studierende und Interessierte

  • 1. Wie funktioniert das System?

    Das Unternehmen schließt mit der FH einen Kooperationsrahmenvertrag, dieser regelt, dass FH und das Unternehmen in Zukunft zusammen kooperativ Studierende ausbilden wollen. 
    Das Unternehmen schließt mit dem/der Studierenden einen Anstellungsvertrag, in diesem werden individuell einzelne Posten geregelt.  

     

  • 2. Worin bestehen meine Vorteile?

    Ein kooperatives Studium hat einen noch größeren Praxisbezug, man hat die Möglichkeit im Unternehmen zu lernen und kann diese Erfahrungen im Studium integrieren. Einblicke in die Entwicklungen am Arbeitsmarkt werden gewährt, Soft – Skills werden gefördert.  Für Vorpraktikum, Praxisphase und Bachelorarbeit entfällt die Suche nach einem geeigneten Unternehmen, so dass  es im späteren Verlauf des Studiums oft leichter wird als in einem herkömmlichen Studium. Außerdem ist es eine Möglichkeit sein Studium zu finanzieren, denn vom Unternehmen wird dem/der Studierenden ein Entgelt gezahlt.  

  • 3. Welche Voraussetzungen muss ich haben?

    Die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an einer Fachhochschule müssen erfüllt sein, in der Regel bestehen diese in der Fachhochschulreife oder einem vergleichbaren Abschluss. Ein kooperatives Studium ist anspruchsvoll, deshalb sind vor allem eine starke Zielorientierung, hohes Engagement und eine hohe Eigenverantwortung wichtige Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss.

  • 4. Wie komme ich an ein Unternehmen?

    In der Unternehmensdatenbank der FH Kaiserslautern präsentieren sich die Partnerunternehmen und geben an, für welchen Studiengang sie aktuell kooperativ Studierende suchen, dort kann man sich bewerben.

    Auch kann man sich Stellenanzeigen im Internet oder in Zeitungen anschauen, manche Unternehmen wählen diesen Weg um kooperativ Studierende zu suchen.

    Weiterhin gibt es diverse Möglichkeiten, selbst ein Unternehmen zu werben:Viele Unternehmen suchen Praktikanten, solche Praktika können mitunter in kooperative Studienplätze umgewandelt werden. Durch Ihre Anfrage direkt beim Unternehmen zeigen Sie Ihr Interesse.

    Beobachten Sie den Stellenmarkt ihrer Zeitung über einen längeren Zeitraum, um herauszufinden, welches Unternehmen gerade Personal benötigt.Vielleicht ist Ihnen auch eine Firma von einem Praktikum oder ihrer Ausbildung bekannt. Erkundigen Sie sich bei Ihren Freunden und Verwandten, eventuell hat jemand aus Ihrem Umfeld Zugang zu einem interessanten Unternehmen.

    Eine weitere Möglichkeit ist der Besuch von Ausbildungsmessen, dort präsentieren sich Unternehmen und Sie haben die Möglichkeit, direkt Kontakt aufzunehmen.

    Sie dürfen in der Bewerbung gerne auf uns verweisen, das Unternehmen kann sich dann gerne mit der Fachhochschule in Verbindung setzen, um Einzelheiten zu klären.

     

  • 5. Was muß der Bewerbung für die FH beigelegt werden?

    Es gelten die Zulassungsbestimmungen der FH, als KOSMO- Studierende/r muss noch die Kopie und das Original des Anstellungsvertrages beigelegt werden. Das Original des Anstellungsvertrages wird nur zur Ansicht benötigt, man bekommt sein Original wieder zurück.

  • 6. Wie oft werde ich im Unternehmen sein?

    Es handelt sich hierbei um ein Präsenzstudium und nicht um ein berufsbegleitendes Studium. Dies bedeutet, dass man vor allem in der vorlesungsfreien Zeit im Unternehmen ist und natürlich über die gesamte Praxisphase. Auch die Bachelorarbeit wird im  Unternehmen geschrieben.

    Ist der Stundenplan so gestaltet, das die Möglichkeit besteht auch während der Vorlesungszeit im Unternehmen zu arbeiten, so kann dies nach Absprache mit dem Unternehmen stattfinden. Meistens ist man die ersten ein bis zwei Semester mehr an der FH, hier wird das theoretische Grundwissen vermittelt. Je höher die Semester, desto stärker wird das Unternehmen eingebunden.

    Bei Masterstudiengängen sind die Praxisphasen in der Regel noch ausgeprägter, so dass diese fast berufsbegleitend stattfinden.

     

  • 7. Was werde ich verdienen?

    Der Verdienst  wird im Anstellungsvertrag geregelt und orientiert sich an einer Ausbildungsvergütung.  Dabei ist er abhängig von der Qualifikation des/der Studierenden. Manche Unternehmen staffeln den Verdienst pro Semester, andere nehmen einen Mittelwert und bezahlen während dem ganzen Studium das gleiche Entgelt. Der Verdienst unterliegt der Sozialversicherungspflicht.

  • 8. Bis wann kann ich noch zu KOSMO wechseln?

    Ein Quereinstieg ist bis spätestens zum 4. Semester möglich. Der Anstellungsvertrag muss dann ebenfalls dem Studierendensekretariat im Original und in Kopie vorgelegt werden.

  • 9. Ich will oder kann nicht mehr kooperativ studieren, was jetzt?

    Es kann auf jeder Seite mit Wahrung der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der/die Studierende hat die Möglichkeit herkömmlich weiter zu studieren oder sich ein anderes Unternehmen zu suchen.  Dieselbe Möglichkeit besteht ebenfalls bei einem befristeten Arbeitsvertrag.
     

  • 10. An wen wende ich mich, wenn ich nähere Beratung wünsche?

    Bitte wenden Sie sich an Katharina Wirges, Projektmitarbeiterin für das kooperative Studienmodell KOSMO. Gerne vereinbart sie mit Ihnen einen persönlichen Gesprächstermin, selbstverständlich können Sie via Email oder Telefon Kontakt aufnehmen. 

    Bei sonstigen Fragen freut sich Anja Weber, Transferstelle ITW, von Ihnen zu hören. 

     

  • FAQ für Unternehmen

  • 1. Wie funktioniert das System?

    Das Unternehmen unterschreibt einen Kooperationsrahmenvertrag, dieser findet sich auf unserer Internetseite, und schickt diesen in zweifacher Ausfertigung an die Fachhochschule. Der Kooperationsrahmenvertrag wird vom Präsidenten unterschrieben, ein Original wird an das Unternehmen zurück geschickt. In Absprache kann der Kooperationsrahmenvertrag individueller gestaltet werden. Sehr gerne lernen wir das Unternehmen auch persönlich kennen.

    Liegt der Fachhochschule ein Exemplar des Vertrages vor, wird möglichst zeitnah eine E-Mail mit einer Verlinkung zur Unternehmensdatenbank verschickt. Hier hat das Unternehmen die Möglichkeit sich einzutragen, ein Unternehmensprofil anzulegen und anzugeben, für welche Studiengänge kooperativ Studierende gesucht werden. 

  • 2. Was sind die Vorteile für das Unternehmen?

    Als Unternehmen hat man die Möglichkeit bereits vorhandenes Personal aus dem In - und Ausland weiter zu qualifizieren, zu halten oder junge Talente an sich zu binden und nach den unternehmensspezifischen Wünschen und Bedürfnissen zu formen. Es ist frei in der Wahl seines Bewerbers, solange der Bewerber die Zulassungsvorraussetzungen für die FH erfüllt. 

    Oft kommt es nach dem Studium zu einem Arbeitsvertrag, hier entfällt die Einarbeitungszeit, der Mitarbeiter ist bereits bekannt im Unternehmen und kennt die formalen und informellen Abläufe. 

    Weiterhin wird es als Einstieg genutzt, um mit der Fachhochschule in Kontakt zu treten und mit ihr zusammen zu arbeiten.

  • 3. Was gibt es für Vorraussetzungen?

    Das Unternehmen muss den Willen haben  einen Kooperationsrahmenvertrag abzuschließen und eine/n KOSMO – Studierenden zu beschäftigen. Im Unternehmen selbst wird dann für den/die KOSMO – Studierenden ein Ansprechpartner ernannt.

    Sonst sind keinerlei Vorraussetzungen zu erfüllen, es gibt viele kleine und mittelständige Unternehmen, die einen KOSMO - Studierenden beschäftigen.

     

  • 4. Wie hoch sind die Kosten für das Unternehmen?

    Das Unternehmen zahlt die Anstellungsvergütung des/der Studierenden. Diese richtet sich nach einer Ausbildungsvergütung und orientiert sich an der Qualifikation des/der Studierenden. Als Richtwert kann man einen Wert zwischen 500 – 1000 € annehmen.

    Bei der Fachhochschule fallen keine weiteren Kosten an.

  • 5. Inwiefern besteht eine Sozialversicherungspflicht?

    Seit dem 01.01.2012  besteht Sozialversicherungspflicht, die Betriebe müssen für kooperativ Studierende genauso Beiträge zahlen wie für  ihre Auszubildende. 

     

  • 6. Was ist mit Patenten, Ergebnissen?

    Dies kann vertraglich individuell geregelt und ausgehandelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Transferstelle ITW. 

  • 7. Besteht für das Unternehmen freie Studierendenwahl?

    Der/die Studierende bewirbt sich im Unternehmen und nimmt demnach am gängigen Bewerbungsverfahren teil. Das Unternehmen ist frei in seiner Personalentscheidung.

    Wichtig ist nur, das der/die Bewerber/in die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Fachhochschule erfüllt.

    Alternativ kann sich ein Unternehmen gerne an die einzelnen Fachbereiche wenden, wenn es eine Empfehlung für einen Quereinsteiger möchte.

  • 8. Muß das Unternehmen jederzeit KOSMO - Studierende aufnehmen?

    Nach Absprache mit der FH ruht der Kooperationsrahmenvertrag so lange das Unternehmen keine KOSMO - Studierenden wünscht. Bei Bedarf  kann er unbürokratisch wieder in Anspruch genommen werden.

     

  • 9. Wie sieht es mit Kündigungsfristen aus?

    Der Anstellungsvertrag zwischen dem Unternehmen  und dem/der KOSMO - Studierenden kann im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen gelöst werden.

    Der Kooperationsrahmenvertrag zwischen dem Unternehmen und der Fachhochschule kann zu jedem Semesterende gekündigt werden.

     

  • 10. Wer ist mein Ansprechpartner?

    Bitte wenden Sie sich an Katharina Wirges, Projektmitarbeiterin für das kooperative Studienmodell KOSMO. Gerne vereinbart sie mit Ihnen einen persönlichen Gesprächstermin, selbstverständlich können Sie via Email oder Telefon Kontakt aufnehmen. 

    Bei sonstigen Fragen freut sich Anja Weber, Transferstelle ITW, von Ihnen zu hören.