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Studiengangwechsel

Studiengangwechsel bedeutet die Aufgabe eines Studiums in einem Studiengang, in dem ein Studierender an der Fachhochschule immatrikuliert ist, zugunsten der Aufnahme eines Studiums in einem anderen Studiengang. Wer den Studiengang wechseln will, muss sich am gültigen Zulassungsverfahren für den gewünschten Studiengang beteiligen. Aus diesem Grund ist für diesen Studiengang beim zuständigen Studierendensekretariat ein Zulassungsantrag auszufüllen und einzureichen. Die Benachrichtigung über die Zulassung erfolgt auf dem Postweg. Bei der Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind die festgesetzten Fristen zu beachten. Bei der Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsfreien Studiengang kann der Antrag i.d.R. bis zum Vorlesungsbeginn gestellt werden. Ist eine Einstufung in ein höheres Semester erwünscht, da bereits Studien- oder Prüfungsleistungen im ursprünglichen Studiengang erbracht wurden, deren Anrechnung im neuen Studiengang möglich sein könnte, so ist dies auf dem Zulassungsantrag zu vermerken. Mit einem Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sind die entsprechenden Leistungsnachweise vorzulegen. Über die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen und über die tatsächliche Einstufung befindet der Prüfungsausschuss des aufnehmenden Fachbereichs.Erteilt der zuständige Prüfungsausschuss dem Bewerber die entsprechende Anrechnungsbescheinigung, so bezeichnet man diese Studiengangwechsler als Quereinsteiger. Ein Studienplatztausch ist an der Fachhochschule Kaiserslautern nicht möglich.

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