Abkürzungen und Begriffe

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Studien- / Prüfungsleistungen

Die im Verlauf des Studiums von den Studierenden zum Erwerb des angestrebten akademischen Abschlusses zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sind in den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen geregelt. Studierenden wird empfohlen, sich zu Beginn des Studiums intensiv zu dieser Thematik zu informieren. Entsprechende Studien- und Prüfungsordnungen sind in den Prüfungsämtern erhältlich. Zu den einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen ist i.d.R. eine termingerechte Anmeldung durch die Studierenden bei den zuständigen Stellen erforderlich. I.d.R. finden die Prüfungen studienbegleitend statt, d.h. die Inhalte einzelner Studienfächer werden normalerweise direkt im Anschluss an das Vorlesungssemester abgeprüft. Je nach Bezug und Veranstaltungsform kann es sich bei den erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen um Klausuren, mündliche und praktische Prüfungen, Haus- und Projektarbeiten oder um Referate und Präsentationen handeln. Ebenfalls müssen spezifische Elemente des Studiums, beispielsweise das Praktische Studiensemester oder die Abschlussarbeit, erfolgreich absolviert werden, um letztlich einen akademischen Abschluss zu erwerben

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