Abkürzungen und Begriffe
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Rückmeldung
Jeder Studierende muss sich zu jedem Semester innerhalb einer vorgeschriebenen Frist zurückmelden. Damit wird die Absicht, im nächsten Semester weiterstudieren zu wollen, förmlich erklärt. Mit der Rückmeldung ist i.d.R. der vorgeschrieben Sozialbeitrag zu zahlen. Wer die Rückmeldung versäumt, kann exmatrikuliert werden, d.h. seine Hochschul-Mitgliedschaft verlieren.
