Abkürzungen und Begriffe

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N.C.

Der Numerus Clausus (N.C.) ist die Zulassungsbeschränkung, bezogen auf die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und bezogen auf die Anzahl der Wartesemester der Bewerber. Der N.C. berechnet sich nach der Kapazität des Studiengangs, also nach der  Anzahl der Studierenden, die zum Studium zugelassen werden können.

 

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