Abkürzungen und Begriffe
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Krankenversicherung
Bei der Einschreibung oder Rückmeldung an der FH müssen Studierende einen bestehenden Versicherungsschutz nachweisen. Die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung besteht i.d.R. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, zuzüglich Wehr- und Ersatzdienst. Die Pflichtversicherung - eigentlich das Recht, sich zu einem günstigen Studentenbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung zu versichern - gilt grundsätzlich nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Wer länger studiert oder älter als 30 Jahre ist, kann sich entweder freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse oder einer Ersatzkasse versichern, oder einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen. Detaillierte Informationen erteilen die Allgemeinen Ortskrankenkassen.
