Abkürzungen und Begriffe

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Hochschulwechsel

Studierende, die mindestens ein Semester an einer Hochschule studiert haben und an einer anderen Hochschule ein Studium aufnehmen, werden als Hochschulwechsler bezeichnet. Beim Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands werden die Hochschulsemester weiter gezählt. Eine Rückstufung ist nicht möglich.Hochschulwechsler müssen sich am Zulassungsverfahren für den betreffenden Studiengang beteiligen. Erfolgt die Bewerbung für einen Studiengang an der Fachhochschule Kaiserslautern, so sind beim zuständigen Studierendensekretariat für den gewünschten Studiengang ein Zulassungsantrag incl. weiterer Unterlagen einzureichen. Über die Zulassung wird der Studierende nach der Vergabe der Studienplätze informiert. Erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation ist die Exmatrikulationsbescheinigung der alten Hochschule vorzulegen.Über die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen und über die tatsächliche Einstufung befindet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs, allerdings meist erst nach Vorlesungsbeginn.

Hinweis

Diese Seite wird zur Zeit experimentell zur Verfügung gestellt. Ziel ist eine Wissensdatenbank für unsere Studierenden. Fällt Ihnen ein Begriff im Bereich "Studium" auf, der definiert werden könnte? Mailen Sie ihn mir.