Abkürzungen und Begriffe

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Gasthörer/in

Gasthörer können, nach entsprechneder Antragstellung und -bewilligung, an einzelnen Lehrveranstaltungen oder Kursen teilnehmen. Gasthörer benötigen keine Hochschulzugangsberechtigung. Da dieser Status nicht die Möglichkeit beinhaltet, Prüfungen abzulegen, kann somit kein komplettes Fachstudium mit Abschlussprüfung absolviert werden. Der Besuch von Lehrveranstaltungen als Gasthörer ist i.d.R. gebührenpflichtig, falls man nicht gleichzeitig für einen anderen Studiengang immatrikuliert ist.

Hinweis

Diese Seite wird zur Zeit experimentell zur Verfügung gestellt. Ziel ist eine Wissensdatenbank für unsere Studierenden. Fällt Ihnen ein Begriff im Bereich "Studium" auf, der definiert werden könnte? Mailen Sie ihn mir.