Abkürzungen und Begriffe
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Gasthörer/in
Gasthörer können, nach entsprechneder Antragstellung und -bewilligung, an einzelnen Lehrveranstaltungen oder Kursen teilnehmen. Gasthörer benötigen keine Hochschulzugangsberechtigung. Da dieser Status nicht die Möglichkeit beinhaltet, Prüfungen abzulegen, kann somit kein komplettes Fachstudium mit Abschlussprüfung absolviert werden. Der Besuch von Lehrveranstaltungen als Gasthörer ist i.d.R. gebührenpflichtig, falls man nicht gleichzeitig für einen anderen Studiengang immatrikuliert ist.
