Abkürzungen und Begriffe
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Freiversuch
In einigen Studiengängen werden Prüfungen, sofern sie in der von der Studienordnung vorgeschlagenen Zeit absolviert werden, im Falle des Nichtbestehens als "nicht geschrieben" gewertet. In welchen Prüfungen ein freiversuch zur Verfügung steht regelt die jeweilige Prüfungsordnung.
