Abkürzungen und Begriffe

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Freiversuch

In einigen Studiengängen werden Prüfungen, sofern sie in der von der Studienordnung vorgeschlagenen Zeit absolviert werden, im Falle des Nichtbestehens als "nicht geschrieben" gewertet. In welchen Prüfungen ein freiversuch zur Verfügung steht regelt die jeweilige Prüfungsordnung.

Hinweis

Diese Seite wird zur Zeit experimentell zur Verfügung gestellt. Ziel ist eine Wissensdatenbank für unsere Studierenden. Fällt Ihnen ein Begriff im Bereich "Studium" auf, der definiert werden könnte? Mailen Sie ihn mir.