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Exmatrikulation

Die Exmatrikulation beendet formal die Mitgliedschaft an der Hochschule, der Studienplatz wird aufgegeben. Gründe für die freiwillige Exmatrikulation können sein: Beendigung des Studiums nach bestandener Prüfung, Abbruch oder Unterbrechung des Studiums, Hochschulwechsel, Einberufung zum Wehr- oder Ersatzdienst. Grundsätzlich ist die Exmatrikulation zu jedem Zeitpunkt möglich.Üblicherweise tritt die Exmatrikulation automatisch zum Ende des jeweiligen Semesters in Kraft. Besteht der ausdrückliche Wunsch auf eine sofortige Exmatrikulation während des laufenden Semesters, so ist dies möglich, allerdings werden keine Sozialbeiträge zurückerstattet. Absolventen/Innen werden prinzipiell erst zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Die Exmatrikulation muss i.d.R. persönlich erfolgen. Nur in besonderen, begründeten Fällen kann nach Absprache mit dem Studierendensekretariat eine Exmatrikulation auf dem Postweg durchgeführt werden. Im Studierendensekretariat ist der Antrag auf Exmatrikulation erhältlich. Dieser ist vom Studierenden auszufüllen und mit den geforderten Entlastungsbescheinigungen (BAföG-Amt, Bibliothek, Assistent des Fachbereichs, Sekretariat des Fachbereichs, Rechenzentrum, ggf. Betreuer der Diplomarbeit) wieder im Studierendensekretariat abzugeben. Studierende, die BAföG erhalten haben, müssen den Antrag auf Exmatrikulation einmal für das Studierendensekretariat und ein weiteres Mal für das BAföG-Amt ausfüllen. Die Hochschule leitet die Exmatrikulation beispielsweise bei nicht erfolgter Rückmeldung oder bei verlorenem Prüfungsanspruch ein, d.h. bei endgültig nicht bestandener Teil- oder Abschlussprüfung. Im Falle einer von der Hochschule eingeleiteten Exmatrikulation geht dem Studierenden die Rücknahme der Einschreibung per Postzustellungsurkunde zu. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist eingefügt, die grundsätzlich einen Einspruch gegen die Exmatrikulation innerhalb von vier Wochen erlaubt. Geht der Fachhochschule innerhalb der Frist kein Einspruch zu, wird die Exmatrikulation rechtskräftig

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