Zulassungsvoraussetzungen

Detaillierte Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen erteilen die Studierendensekretariate.

Die Zulassung zum Studium an der Fachhochschule Kaiserslautern setzt i.d.R. die Fachhochschulreife, die Allgemeine Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung voraus:

Die Fachhochschulreife erhalten i.d.R. Absolventen von Fachoberschulen oder des Telekolleg II. Sie kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen an Berufsfachschulen, Fachschulen oder sonstigen Institutionen erworben werden. Gymnasiasten, welche die 12. Jahrgangsstufe mit Erfolg absolviert haben, erwerben in Verbindung mit einem erfolgreich abgeschlossenen einjährigen Praktikum oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung die Fachhochschulreife.

Die Allgemeine Hochschulreife wird i.d.R. am Gymnasium, Abend- und Fachgymnasium, an der Gesamtschule oder im Kolleg erworben. Sie berechtigt zum Studium an der Fachhochschule und der Universität.

Als gleichwertig anerkannte Vorbildungen beziehen sich insbesondere auf im Ausland erworbene Schulabschlüsse oder auf die fachgebundene Hochschulreife.

Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten mit dieser Qualifikation die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und Universitäten, d.h. für alle Fächer ohne weitere Prüfung oder Eignungsfeststellung und unabhängig von der Gesamtnote des Abschlusses.

Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten. Auch hier wird auf ein Probestudium mit Eignungsfeststellung bzw. auf eine Hochschulzugangsprüfung grundsätzlich verzichtet.

Außer einem entsprechenden schulischen Abschluss oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung gehören in manchen Studiengängen auch praktische Erfahrungen der Bewerber zu den unmittelbaren Zulassungsvoraussetzung. I.d.R. muss der entsprechende Nachweis der im Rahmen dieses so genannten „"Vorpraktikums"“ vorgeschriebenen Praxiszeiten bis zu einem bestimmten Fachsemester erfolgten.

Obwohl nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird es Bewerbern jedoch nach wie vor empfohlen, das Vorpraktikum ganz oder teilweise vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Studienbewerber mit einer einschlägigen Berufsausbildung oder -erfahrung, die zum angestrebten Studiengang passt, sind vom Vorpraktikum grundsätzlich befreit.