Immatrikulation
Ist dem Antragsteller ein Zulassungsbescheid von der Fachhochschule zugegangen, so kann er sich immatrikulieren. Der Zeitraum, der für die Immatrikulation vorgesehen ist, wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt, zusammen mit dem Zulassungsbescheid. Persönliches Erscheinen ist für die Immatrikulation sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Der Vorgang kann auch auf dem Postweg erledigt werden.
Für die Immatrikulation mitzubringen, bzw. zuzuschicken sind:
- Antrag auf Einschreibung
- Krankenkassenbescheinigung
- Quittung über die Überweisung der Sozialbeiträge
- Ausstehende Unterlagen

