Finanzielle Rahmenbedingungen
Was kostet ein Studium?
Pro Semester muss jede Studentin/jeder Student einen Sozialbeitrag entrichten - zuerst mit der Einschreibung und dann für jedes Semester mit der Rückmeldung. Studiengebühren fallen für ein Erststudium in Rheinland-Pfalz derzeit nicht an.
Die reinen Lebenshaltungskosten während eines Studiums belaufen sich auf ca. 750€ im Monat (in der Kalkulation berücksichtigt: Miete, Fahrtkosten, Lernmittel, Telefon, Internet, Rundfunk, Fernsehen, Krankenversicherung, Verpflegung und Kleidung; nicht berücksichtigt: z.B. Freizeitgestaltung).
Welche Finanzierungsquellen und Fördermöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich sind die Eltern gesetzlich verpflichtet den Ausbildungsunterhalt für eine angemessene Ausbildung Ihrer Kinder zu leisten; dies gilt auch, wenn die Kinder bereits volljährig sind (§1610 Abs.2 BGB).
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Verfügen die Eltern nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel, so kann eine staatliche, einkommensabhängige Förderung über das BAföG bezogen werden.
In Ausnahmefällen bleibt das Einkommen der Eltern unberücksichtigt und eine elternunabhängige BAföG-Förderung kann erfolgen.
I.d.R. ist es in jedem Falle sinnvoll zunächst einen Bafög-Antrag zu stellen, es gibt durchaus eine Gruppe von Studierenden die „wider Erwarten“ doch einen Bafög-Förderungsanspruch geltend machen kann.
Personen, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög haben, können den „Negativ-Bescheid“ als Nachweis z.B. gegenüber dem Sozialamt oder der Wohngeldstelle nutzen, wenn es um die Bewilligung anderer Sozialleistungen geht.
Anträge auf finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind an das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) zu richten.
Bei erfüllten Voraussetzungen wird Ausbildungsförderung ab dem Monat geleistet, zu dem die Ausbildung aufgenommen wird, sofern dem BaföG-Amt spätestens in diesem Monat ein schriftlicher Antrag vorliegt. Erstanträge auf BAföG sollten deshalb am besten sofort nach der Immatrikulation gestellt werden.
Zuständige Stelle für Erstanträge von Studierenden der Fachhochschule ist das Amt für Ausbildungsförderung an der Technischen Universität Kaiserslautern, das auch Sprechstunden an den FH-Standorten durchführt:
Amt für Ausbildungsförderung der Hochschulen in Kaiserslautern
Gebäude 47
Gottlieb-Daimler-Straße
67663 Kaiserslautern
Telefon: 0631/205 -2055 /-3316
Internet: Bafög-Amt
Studienkredite
Studienkredite stellen mittlerweile eine gute Ergänzung zu traditionellen Finanzierungsmöglichkeiten dar. Da Verwendungszwecke und Ausgestaltungsmöglichkeiten der Darlehen recht heterogen sind, ist ein Vergleich lohnend, um ein passendes Angebot für die individuellen Bedürfnisse zu finden.
Stipendien
Stipendien sind nicht nur etwas für „Überflieger“. Der Staat vergibt über die Begabtenförderwerke jedes Jahr tausende Stipendien; darüber hinaus unterstützen zusätzlich 2200 private Stiftungen Studierende. Wer sich Mühe gibt hat, auf dem einen oder anderen Weg, durchaus Chancen ein passendes Stipendium zu finden.
Bildungskredit
Studierende, die sich bereits in einem höheren Semester befinden, kann der Bildungskredit gewährt werden. Es ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Ausbildungsfinanzierung.
Finanzielle Unterstützung vom Studierendenwerk
Auch das Studierendenwerk bietet Studierenden finanzielle Unterstützung in Form von Unterstützungsdarlehen, Examensabschlussdarlehen oder auch Freitischen an.
