Organisationssatzung des Rechenzentrums

 

1. Allgemeines

1.1 Das Rechenzentrum der Fachhochschule Kaiserslautern (RFK) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung des Senates der Fachhochschule Kaiserslautern gemäß §76 (2) des Fachhochschulgesetzes zur Unterstützung aller Fachbereiche und aller Standorte. 
1.2 Die Standorte der Fachhochschule Kaiserslautern sind Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken. Der Standort Kaiserslautern besteht aus den Gebäudekomplexen Morlauterer Straße und Schoenstraße. Planung und Betrieb der Netze und Kommunikationsdienste sowie die allgemeine Koordination erfolgen zentral an den Standorten. 

2. Leitung

2.1 Die wissenschaftliche Leitung des RFK besteht aus einem geschäftsführenden Leiter(Leiter des RFK) und höchstens drei Stellvertretern, die möglichst alle Standorte repräsentieren. Sie werden vom Senat der Fachhochschule Kaiserslautern im Einvernehmen mit dem zuständigen Minister für vier Jahre bestellt; Wiederbestellung ist zulässig. 
2.2 Der Leiter des RFK führt die Geschäfte und verfügt über die zugewiesenen Mittel gemäß den Beschlüssen des EDV-Ausschusses. Er ist Vorgesetzter der Mitarbeiter des RFK und entscheidet über deren Einsatz. Der Leiter des RFK delegiert die Dienstgeschäfte und die Personalführung der einzelnen Standorte an seine dortigen Stellvertreter. 
2.3 Der Leiter des RFK vertritt die Fachhochschule in allen Angelegenheiten der Datenverarbeitung und Vernetzung in den entsprechenden Gremien. 
2.4 An den einzelnen Standorten kann die Hochschulleitung im Einvernehmen mit dem Leiter des RFK einen technischen Leiter einsetzen, der für den Gesamtbetrieb des Rechenzentrums am jeweiligen Standort zuständig ist. Die technische Leitung ist Ansprechpartner in technischen Fragen, auch nach außen zu anderen für Informationstechnik zuständige Stellen. 

3. Ausschuß für Datenverarbeitung

3.1 Der Senat der Fachhochschule Kaiserslautern bestellt gemäß §59 des Fachhochschulgesetzes einen "EDV-Ausschuß für die Fachhochschule Kaiserslautern". 
3.2 Der Ausschuß entscheidet über grundsätzliche Fragen der Informationsverarbeitung und Kommunikation der Fachhochschule. Er entscheidet über Haushalts- und Erweiterungsanträge für die Geräteausstattung. Er trifft die für den Betrieb des RFK notwendigen Grundsatzregelungen. Er schlichtet Unstimmigkeiten und läßt sich in regelmäßigen Abständen von der Leitung des RFK unterrichten. Der Ausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung. 
3.3 Dem Ausschuß gehören an: 
  - die wissenschaftliche Leitung des RFK 
  - zusätzlich ein Professor jeden Fachbereichs 
  - die technischen Leiter des RFK 
  - studentische Mitglieder 
  - sonstige Mitarbeiter 
  Die Anzahl der studentischen Mitglieder und die Anzahl der sonstigen Mitglieder ergibt sich in Anlehnung an die Zusammensetzung des Senates (§59 in Verbindung mit §64 Fachhochschulgesetz). Die studentischen Mitglieder werden auf ein Jahr bestellt, die restlichen Mitglieder auf drei Jahre. 
3.4 Der Ausschuß wählt einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. Der Vorsitzende muß der Gruppe der Professoren angehören. 
3.5 Der Ausschuß tagt mindestens zweimal je Semester. 

4. Sonstiges

4.1 Es gelten die gebührenrechtlichen Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung. Im Rahmen dieser Bestimmungen kann vom Senat der Fachhochschule Kaiserslautern eine Benutzer- und Gebührenordnung für das RFK erlassen werden. 

5. Inkrafttreten

5.1 Diese Organisationssatzung tritt mit Wirkung vom 19.12.1996 in Kraft.