Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Sprachkurse und internationale Sprachprüfungen am Sprachenzentrum der Fachhochschule Kaiserslautern
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Sprachkursen und international anerkannten Sprachprüfungen am Sprachenzentrum der Fachhochschule Kaiserslautern erfolgt in schriftlicher Form. Sie wird erst mit Eingang der kompletten Anmeldeunterlagen (vollständig ausgefülltes Anmeldeformular + Nachweis über die Einzahlung der vollen Kurs- bzw. Prüfungsgebühr + ggf. Studierendennachweis) sowie der schriftlichen Anmeldebestätigung durch das Sprachenzentrum gültig.
Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an und verpflichtet sich zur Zahlung des Kursentgelts bzw. der Prüfungsgebühr.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldung, die nach Ablauf der Anmeldefrist eingeht, kann nur über das Nachrückverfahren berücksichtigt werden. Fristgerechte Anmeldungen haben Vorrang vor verspäteten Anmeldungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an Kursen und Prüfungen des Sprachenzentrums.
Die Fachhochschule Kaiserslautern behält sich das Recht vor, Personen, die sich zu Kursen anmelden und ihrer Zahlungspflicht ohne Erklärung eines Rücktritts nicht nachkommen, von künftigen Kursteilnahmen auszuschließen.
Teilnehmerzahl / Teilnahmeberechtigung
Für alle Kurse des Sprachenzentrums gelten Mindestteilnehmerzahlen. Wird diese Mindestteilnehmer-zahl nicht erreicht, so liegt die Entscheidung über die Durchführung des Kurses bei der Fachhochschule Kaiserslautern. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung ausgeschriebener Sprach-kurse seitens der angemeldeten Teilnehmer besteht dann nicht.
Wird ein Kurs wegen zu geringer Auslastung storniert, so werden die für diesen Kurs angemeldeten Kursteilnehmer per E-Mail benachrichtigt. Bereits eingezahlte Kursgebühren werden in voller Höhe zurück erstattet.
Für die Kurse des Sprachenzentrums gelten folgende Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen:
- Crashkurse: 7 Teilnehmer / 10 Teilnehmer
- Intensivkurse: 15 Teilnehmer / 20 Teilnehmer
In Ausnahmefällen kann die Höchstteilnehmerzahl geringfügig abweichen.
Teilnehmen können eingeschriebene Studierende und alle Angehörigen der Fachhochschule Kaiserslautern.
Gebühren
Höhe der Prüfungsgebühr TOEIC/TFI
Prüfungsgebühr inkl. Score-Report * Ermäßigt (Studierende, Studienplatzbewerber, Schüler, Azubis, Mitarbeiter der FH KL) | EUR 110 EUR 90 |
Prüfungsgebühr inkl. Zertifikat * Ermäßigt (Studierende, Studienplatzbewerber, Schüler, Azubis, Mitarbeiter der FH KL) | EUR 120 EUR 100 |
Höhe der Kursgebühr
Die Höhe der Kursgebühr wird auf der Internetseite der Fachhochschule Kaiserslautern bekanntgegeben.
Zahlungsmodalitäten
Das Kursentgelt bzw. die Prüfungsgebühr ist auf unser Konto bei der Landeshochschulkasse Mainz, Deutsche Bundesbank Mainz, Kto. Nr. 550 015 11, BLZ 550 000 00 einzuzahlen. Bei der Überweisung muss unbedingt der folgende Verwendungszweck angegeben werden: Kapitel 9300, Titel 11131, DSt.-Nr. 6621, SZ + die Kurs- bzw. Prüfungsnummer.
Unterrichtsort und Unterrichtszeiten
Unterrichtsorte sind die Studienorte der FH Kaiserslautern in Kaiserslautern (Kammgarn und Morlauterer Straße) Pirmasens und Zweibrücken. Der Ort und die Zeit der Kurs- und Prüfungsdurchführung sind der Kursbeschreibung im Internet zu entnehmen.
Kursabsage
Die Fachhochschule Kaiserslautern behält sich vor, z.B. bei höherer Gewalt, dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder der Verhinderung des Dozenten den Kurs / die Prüfung abzusagen, auch wenn die Anmeldebestätigung schon erfolgte. Bereits entrichtete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet, ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt den/die Teilnehmer/in nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Kurswechsel
Ein Kurswechsel in ein anderes Kursniveau ist möglich, sofern es ein entsprechendes Angebot gibt und die Teilnehmerzahl bzw. die Kapazität dies zulässt.
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Kurs- oder Prüfungsteilnahme ist nur schriftlich unter Angabe von triftigen Gründen möglich. Als triftiger Grund zählen nur Krankheit (nachgewiesen durch ärztliches Attest) und Exmatrikulation. Die Rücktrittserklärung muss beim Sprachenzentrum der Fachhochschule Kaiserslautern eingereicht werden.
Bei einem Rücktritt bis zum Anmeldeschluss wird die Prüfungs- bzw. Kursgebühr erstattet, abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 20 €.
Bei einem Rücktritt nach dem Anmeldeschluss und vor dem Prüfungstermin bzw. Kursbeginn, wird eine Gebühr von 50 € einbehalten.
Wird die Prüfung bzw. der Sprachkurs ohne vorherigen Rücktritt nicht angetreten, erfolgt keine Rückerstattung.
Nach Beginn der Sprachkurse ist eine Rückerstattung von Kursgebühren ausgeschlossen.
Teilnahmebescheinigungen
Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn der Kursteilnehmer mindestens 80% eines Sprachkurses besucht hat.
Wiederholung der TOEIC/TFI Prüfung
TOEIC und TFI-Prüfungen können beliebig oft wiederholt werden. Für jede Wiederholung ist jedoch eine erneute Anmeldung notwendig, die mit der erneuten Zahlung der vollen Prüfungsgebühr verbunden ist.
Bei der Anmeldung muss auf dem Formular angegeben werden, ob die Prüfung schon einmal abgelegt wurde. Sollte ein Kandidat dies nicht angeben und deswegen ein und dieselbe Testversion wiederholen, wird die volle Testgebühr fällig, ohne dass er ein Zertifikat/Score Report erhält.
Datenschutz
Das Sprachenzentrum ist berechtigt, die bei der Anmeldung erhobenen Daten zur Abwicklung der Kurse, zur Information der Teilnehmer über Kurs- und Prüfungsablauf und neue Kursangebote sowie zum Zwecke der Ausstellung von Bescheinigungen zu speichern und an mit der Kursabwicklung beauftragte Dritte (z.B. Dozenten) weiterzureichen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe von Daten erfolgt nicht.
Haftung
Die Teilnahme an Sprachkursen und –prüfungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Fachhochschule Kaiserslautern übernimmt somit keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zeitraum des jeweiligen Kurses entstehen.
Unwirksame Klauseln
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
