Incoming students (Gastsemester)

Studien- und Modulangebot

Hier finden Sie das komplette Studien- und Modulangebot. Beachten Sie, dass die Diplom-Studiengänge auslaufen und in der Regel nicht mehr angeboten werden.

Das Wintersemester (WS) läuft vom 1. September - 28. Februar (Vorlesungszeit 1. Oktober - etwa 20. Januar; Prüfungen außerhalb dieser Zeit) Das Sommersemester (SS): 1. März - 31. August (Vorlesungszeit 15. März - etwa 25. Juni; Prüfungen außerhalb dieser Zeit).

Die Abkürzung SWS bedeutet: Semesterwochenstunden (Zahl der Unterrichtsstunden pro Woche)

Bewerben

ERASMUS-Gaststudierende (EU) nutzen die Application Form und das Learning Agreement ihrer Heimathochschule. Falls nicht vorhanden nutzen Sie unsere Formulare: Application Form und Learning Agreement. Auf jeden Fall müssen die Formulare von ihrer Heimathochschule unterschrieben sein, bevor diese zu uns kommen. Spätere Änderungen können mit Hilfe dieses Formular vereinbart werden.

Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist 15. Juni, für das Sommersemester 15. Dezember. Einige Wochen später erhalten Sie von uns eine Antwort über ihre Zulassung. 

Wohnen

Mit dem Erhalt Ihrer Zulassung informieren wir Sie über eine eventuelle Wohnungssuche. Wir schließen keine Verträge für Sie ab, aber in der Regel bringen studentische Lotsen unsere Gaststudierende rechtzeitig vor der Ankunft in Kaiserslautern mit einem potentiellen Vermieter in Kontakt.
 

Einschreibung (nach Ankunft in Kaiserslautern)

Um den Studierendenausweis zu erhalten, der auch Vergünstigungen bei den Mahlzeiten in der Mensa, Bus- und Bahnfahrten ("Studi Ticket"), und kulturellen Veranstaltungen beinhaltet, gehen Sie bitte zum:

Studierendensekretariat
Raum  A 218
Morlauterer Straße 31, 67657 Kaiserslautern
Tel.:0631/3724-112 oder -113
Mo.-Fr.: 09:00 - 12:00 h

Zur Einschreibung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Bestätigung Ihrer Krankenversicherung
  • Bestätigung  Ihrer Heimathochschule, mit der Angabe der Semesterjahre
  • Nachweis der bezahlten Einschreibegebühr (zur Zeit etwa 190 Euro), damit Sie die oben angeführten Vergünstigungen erhalten.  

Anmeldung und Registrierung (nach Ankunft in Kaiserslautern)

Alle ausländischen Studierende, die mehr als 3 Monate in Deutschland studieren, müssen sich  bei den lokalen Meldestellen registrieren lassen. EU-Studierende müssen sich innerhalb einer Woche bei der Ausländerbehörde registrieren lassen. Nicht EU-Angehörige müssen VOR DER EINREISE in ihrem Heimatland ein Visum bei der deutschen Vertretung besorgen.

Wir empfehlen folgende Reihenfolge:

  1. Einschreibung im Studierendensekretariat (wie oben beschrieben) , hier erhalten Sie ihren Studierendenausweis, den Sie zur
  2. Anmeldung im Bürgercenter Kaiserslautern benötigen (innerhalb 1 Woche nach Ankunft) Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, Tel.: 0631/365-2457, Mo.-Mi.: 07:30 - 16:00h, Do: 07:30 - 18:00h, Fr.: 07:30 - 13:00h
  3. Für die Registrierung bei derAusländerbehörde benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Vermieters (das Formblatt ist im Auslandsamt erhältlich). Nehmen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ausländerbehörde, Am Altenhof 11-13, 67655 Kaiserslautern, Mo.-Fr.:08:00 - 12:00 h. Wichtig für die Anmeldung: bitte zwischen 07.30h und 08.00h in der Ausländerbehörde sein, sonst werden keine Nummern mehr vergeben!

Private Nebenaktivitäten

Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens, die drei Standorte der FH Kaiserslautern, liegen in der Pfalz, eine Region mit vielen Sehenswürdigkeiten.

Unweit (bis zu einer Autostunde) liegen bekannte Städte wie Heidelberg, Ludwigshafen, Mannheim, Mainz, Saarbrücken und Trier

Studien- und Einschreibegebühr

In Rheinland-Pfalz gilt das das Studienkonto für Studierende. Verkürzt dargestellt sind danach die ersten 360 ECTS für jeden Studierenden in Rheinland-Pfalz ohne Gebühr. Das gilt auch für Wechsler von anderen Hochschulen und ausländischen Studierenden aus EU- und nicht-EU-Länder. Ab 360 ECTS werden Studiengebühren fällig. Im "Normalfall" ist das Studium also ohne Studiengebühr.

Die Einschreibegebühr (Sozialbeitrag) beinhaltet den Studentenwerksbeitrag (u.a. vergünstigtes Essen), die AStA-Mitgliedschaft (Studierendenvertretung) sowie je nach Standort das "Semesterticket" (Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in der Region).

ERASMUS-Studierende zahlen grundsätzlich keine Studiengebühr. Die Einschreibegebühr ist aber obligatorisch.

FAQ

Q: Kann das Auslandsamt mir eine Wohnung besorgen?
A: Das Auslandsamt kann selber keine Verträge für Sie abschließen. Wir helfen aber indem wir einen Kontakt zu studentischen Lotsen herstellen. Diese informieren Sie über vorhandene Angebote.

Q: Wer ist für die Zulassung der Incomings zuständig?
A: Die jeweiligen Studierendensekretariate in Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken

Q: Können Sie mein Zeugnis bewerten?
A: Austauschstudierende kommen auf der Basis eines Learning Agreements mit dem jeweiligen Fachbereich. Die Zeugnisse werden dabei nicht bewertet. Falls Sie einen Abschluss in Deutschland anstreben ("Degree-seeking-student") wenden Sie sich bitte an das Internationale Studienkolleg für die Fachhochschulen

Q: Hilft das Auslandsamt bei fachlichen Problemen?
A: An erster Stelle sprechen Sie bitte die Auslandsbeauftragten der Fachbereiche an. Das Auslandsamt fördert bei Bedarf und vorhandenen Mitteln Fachtutorien.  

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Achtung!

Alle Formulare auf dieser Seite müssen am Rechner ausgefüllt werden. Mit der Hand ausgefüllte Formulare werden von uns nicht behandelt. Falls es Probleme mit dem Ausfüllen gibt, bitten wir um eine Rückmeldung.