Incoming students/ausländische Studierende (Abschluss)

Das Akademische Auslandsamt ist nicht  für die Bewerbung und Zulassung von ausländischen Studierenden, die an der FH Kaiserslautern einen Abschluss (Bachelor oder Master) anstreben, zuständig.

 Anmeldung und Zulassung von Studienbewerbern (mit dem Ziel eines Bachelor- oder Master-Abschlusses der FH Kaiserslautern) erfolgen bei den jeweiligen Studierendensekretariaten in Kaiserslautern, Zweibrücken oder Pirmasens. 

 Studierende ohne eine direkte Hochschulzugangsberechtigung können ggf. über das Internationale Studienkolleg an der FH Kaiserslautern eine (fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung erhalten.

Stipendien- und Betreuungsprogramm STIBET

Das Programm STIBET, ein Stipendien- und Betreuungsprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdiensts DAAD dient der verbesserten Betreuung ausländischer Studierender und stellt gleichzeitig Stipendien für ausländische Studierende bereit.

Die Fachhochschule Kaiserslautern bietet im Rahmen ihrer Betreuung unter anderem Orientierungs- bzw. deutschlandkundliche Veranstaltungen für ausländische Studierende an. Außerdem werden im Rahmen der Integration in den Studienalltag verschiedene Tutorien bzw. Hilfskurse und ein Fachkurs zur Verbesserung der deutschen Sprache angeboten. Die Unterstützung bei landeskundlichen Aktivitäten, die die ausländischen Studierenden selber durchführen, z. B. die Afrikanische Kulturwoche oder der chinesische Kalligraphie- und Teestand beim Tag der offenen Tür, wird auch über STIBET-Zuschüsse möglich gemacht. Abgerundet werden die Betreuungsaktivitäten durch Workshops und Exkursionen.

Im Rahmen der STIBET-Stipendien werden in jedem Semester ausländische Studierende im Rahmen von Studienabschluss-Stipendien gefördert. Diese Stipendien sind für Studierende gedacht, die noch maximal ein Jahr zum Studienabschluss brauchen werden. Eine Kommission des AAA berät über die Stipendienanträge und enstcheidet anschließend über die Vergabe.

Wer sich bewerben möchte, braucht dazu ein Antragsformular sowie ein Gutachten einer hauptamtlichen Professorin / eines hauptamtlichen Professors des Fachbereichs. Die Projektförderung durch den DAAD vorausgesetzt, können Bewerbungen für ein Stipendium im Sommersemester bis 1. März und für ein Stipendium im Wintersemester bis 1. September beim Auslandsamt (Büro KL oder ZW) abgegeben werden.

Ein zweites Stipendienprogramm im Rahmen von STIBET ist STIBET III, Matching Funds. Hier vergibt die KHG, Katholische Hochschulgemeinde Kaiserslautern, in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Stipendiengelder für ausländische Studierende. Nähere Infos gibt es unter hier.

Wir, als Akademisches Auslandsamt, sind an der stetigen Verbesserung der Betreuungsleistungen für ausländische Studierende interessiert. Daher möchten wir Ihre Meinung wissen. Für Anregungen und Wünsche, z.B. für künftige Workshops oder andere Veranstaltungen, kontaktieren Sie bitte Frau Beatrice Melendez.

Weitere Stipendien

Über das Akademische Auslandsamt werden jährlich mehrere Stipendien vergeben. Die Höhe der Stipendien und die Regel der Stipendienstifter ändern sich regelmäßig, so dass wir bei der Ausschreibung (siehe Kalender/Ausschreibungen) immer aktuell informieren.

Grundsätzlich gilt, dass wir Stipendien nur zuweisen an Studierende die bereits mindestens 30 ECTS an der FH Kaiserslautern bestanden haben.

Studien- und Einschreibegebühr

In Rheinland-Pfalz gilt das das Studienkonto für Studierende. Verkürzt dargestellt sind danach die ersten 360 ECTS für jeden Studierenden in Rheinland-Pfalz ohne Gebühr. Das gilt auch für Wechsler von anderen Hochschulen und ausländischen Studierenden aus EU- und nicht-EU-Länder. Ab 360 ECTS werden Studiengebühren fällig. Im "Normalfall" ist das Studium also ohne Studiengebühr.

Die Einschreibegebühr (Sozialbeitrag) beinhaltet den Studentenwerksbeitrag (u.a. vergünstigtes Essen), die AStA-Mitgliedschaft (Studierendenvertretung) sowie je nach Standort das "Semesterticket" (Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in der Region).

Termine (Dates) WS 2011/12

Mittwoch (Wednesday) 01.09.2011 Beginn des Wintersemesters Start of winter semester
Montag (Monday) 03.10.2011 Tag der Deutschen Einheit German national holiday
Dienstag (Tuesday) 04.10.2011 Beginn der Lehrveranstaltungen Start of lectures
Dienstag (Tuesday) 01.11.2011 Keine Lehrveranstaltungen: Allerheiligen No lectures: All Saints' Day
Freitag (Friday) - Montag ( Monday) 23.12.2011 - 02.01.2012 Keine Lehrveranstaltungen: Weihnachten und Neujahr No lectures: Christmas and New Year
Samstag (Saturday) 28.01.2012 Ende der Lehrveranstaltungen End of lectures
Mittwoch (Wednesday) 29.02.2012 Ende des Wintersemesters End of winter semester
       
  02.01.2012 - 17.02.2012 Rückmeldung zum Sommersemester Confirmation to attend the summer semester

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Termine (Dates) SS 2012

Donnerstag (Thursday) 01.03.2012 Beginn des Sommersemesters Start of summer semester
Montag (Monday) 19.03.2012 Beginn der Lehrveranstaltungen Start of lectures
Donnerstag (Thursday) - Dienstag (Tuesday) 05.04.2012 - 10.04.2012 Keine Lehrveranstaltungen: Ostern No lectures: Easter
Dienstag (Tuesday) 01.05.2012 Keine Lehrveranstaltungen: Maifeiertag No lectures: Labour Day
Donnerstag (Thursday) 17.05.2012 Keine Lehrveranstaltungen: Christi Himmelfahrt No lectures: Ascension Day
Samstag (Saturday) - Dienstag (Tuesday) 26.05.2012 - 29.05.2012 Keine Lehrveranstaltungen: Pfingsten No lectures: Pentecost
Donnerstag (Thursday) 07.06.2012 Keine Lehrveranstaltungen: Fronleichnam No lectures: Corpus Christi
Samstag (Saturday) 14.07.2012 Ende der Lehrveranstaltungen End of lectures
Dienstag (Tuesday) 31.08.2012 Ende des Wintersemesters End of winter semester
       
  04.06.2012 - 20.07.2012 Rückmeldung zum Wintersemester Confirmation to attend the winter semester

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Wichtiger Hinweis für ausländische Studierende

Ihre Aufenthaltsgenehmigung ist immer mit dem Studiengang, in dem Sie zum Zeitpunkt der städtischen Anmeldung eingeschrieben sind, verknüpft. Falls Sie den Studiengang wechseln ohne VORHER die Ausländerbehörde darüber zu kontaktieren, verlieren Sie AUTOMATISCH Ihre Aufenthaltsgenehmigung und müssen Deutschland für eine bestimmte Zeit verlassen. 

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