Die Teilprojekte

Maßgebliche Teilaspekte, die in der ersten Phase zu berücksichtigen sind, finden sich insbesondere in den vom Akkreditierungsrat beschlossenen Kriterien zur Systemakkreditierung:

(1)  Definition, Publikation und Überprüfung von Qualifikationszielen;

(2)  Etablierung eines Systems der Steuerung in Studium und Lehre;

(3)  Entwicklung von Verfahren der internen Qualitätssicherung (u.a. regelmäßige interne/externe Evaluation, Lehrveranstaltungsevaluation, Fortbildungsangebote für wiss. Personal, Umsetzungscontrolling);

(4)  Einrichtung eines internen Berichtssystems, um die Einrichtung von Studiengängen sowie die Maßnahmen der Qualitätssicherung zu dokumentieren;

(5)  Festlegung von Zuständigkeiten, d.h. Entscheidungsprozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Steuerungssystem „Studium und Lehre“ sowie im Qualitätssicherungssystem sind klar definiert;

(6)  Dokumentation der Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Information und Publikation der Ergebnisse.

 

In Konkretisierung dieser Kriterien ist in der ersten Phase ein Entwicklungskonzept für die Hochschule zu formulieren und – falls nicht bereits begonnen – die Entwicklung einer Lehrstrategie und eines Ausbildungsprofils sowie weiterer konzeptioneller Überlegungen (bspw. Internationalisierungsstrategie) voranzutreiben.

Ebenfalls sollen Prozesshandbücher an beiden Hochschulen entwickelt werden, in denen zentrale Prozesse und Verantwortlichkeiten geregelt sind. In einem ersten Schritt soll sich das Prozesshandbuch auf die Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen beziehen. Weitere Prozessdefinitionen bzw. -beschreibungen werden in Abhängigkeit von den strukturellen Voraussetzungen an beiden Hochschulen vorgenommen.

 

Parallel hierzu werden die an den Hochschulen eingesetzten Instrumente und Verfahren optimiert und an die Anforderungen der Systemakkreditierung angepasst. Dazu gehören insbesondere:

  • Lehrveranstaltungsbefragungen
  • Studieneingangsbefragungen
  • Absolventenbefragungen
  • hochschuldidaktische Maßnahmen

Darüber hinaus sollen mit Blick auf die Anforderungen der Reakkreditierung weitere Verfahren und Instrumente erarbeitet werden, die Studienverläufe, Arbeitsbelastungen auf Seiten der Studierenden und Lehrenden, Aspekte der veranstaltungsübergreifenden Lehrorganisation im Rahmen interner und ggf. externer Evaluationen usw. berücksichtigen.