FAQ - Oft gestellte Fragen zur CampusCard

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1. Grundsätzlich

  • 1.1 Wer bekommt alles eine CampusCard?

    • Studierende erhalten eine Studierenden CampusCard

    • Mitarbeiter erhalten eine Mitarbeiter CampusCard

    • Gäste der FH Kaiserslautern können auf Antrag personalisierte oder nicht-personalisierte Gästekarten erhalten.

  • 1.2 Ich bin neu Immatrikuliert. Wie bekomme ich meine CampusCard?

    Bei der Einschreibung erhalten Sie ein Infoschreiben mit der Aufforderung, ein Passbild für die CampusCard abzugeben. Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen dann die CampusCard erstellt und zugesendet. 

  • 1.3 Bekomme ich jedes Semester eine neue CampusCard?

    Nein. Die CampusCard ist mit einem wiederbeschreibbaren TRW-Streifen (Thermo Re-Write) versehen, auf dem nach erfolgreicher Rückmeldung ein neues Gültigkeitsende gedruckt werden kann. Dazu muss die CampusCard nach jeder Rückmeldung in das Folgesemester einmal in eine Validierungsstation eingesteckt werden.

  • 1.4 Was habe ich von der CampusCard?

    Für die neue multifunktionale CampusCard ist ein umfassender Einsatz an der FH Kaiserslautern vorgesehen. Folgende Funktionen sind geplant:

        • Studierenden- / Mitarbeiter- / Gästeausweis

        • VRN-Semesterticket (sofern berechtigt)

        • Bargeldloses Zahlungsmittel in der Mensa sowie für Drucker und Kopierer (2. Phase)

        • Bibliotheksausweis (2. Phase)

    Es ist vorgesehen auch zukünftig denkbare Kartenanwendungen über die CampusCard abzuwickeln, so dass dauerhaft nur eine Karte benötigt wird.

  • 1.5 Muss ich meine CampusCard bei Exmatrikulation abgeben oder vernichten?

    Nein. Sie können Ihre CampusCard nach Löschung der Gültigkeitsdauer behalten, allerdings wird sie gesperrt werden. Die Löschung können Sie nach der Exmatrikulationen an allen Validierungsstationen vornehmen. Selbstverständlich können Sie sich das Restguthaben auszahlen lassen.

  • 2. Das Ausweisfoto

  • 2.1 Wie muss das Passfoto aussehen, das ich abgebe?

    Das Passbild muss der Passbildverordnung entsprechen. Kurz:

      • möglichst heller Hintergrund

      • nur Gesicht erkennbar

  • 2.2 Wie lange wird mein Foto gespeichert?

    Ihr Foto wird ca. 4 Wochen nach Ausweiserstellung datenschutzkonform gelöscht und vernichtet. Sollte eine Ersatz-CampusCard notwendig sein, so wird daher ein neues Foto benötigt.

  • 2.3 Ich habe ein Passfoto abgegeben, bekomme ich das zurück?

    Es ist leider nicht möglich, die Passbilder wieder zurück zu schicken. Die Lichtbilder werden datenschutzkonform vernichtet.

  • 2.4 Kann ich ein digitalisiertes Foto abgeben?

    Die Abgabe eines digitalisierten Fotos ist aus organisatorischen Gründen nicht vorgesehen. 

  • 3. Gültigkeitsdauer

  • 3.1 Wie lange ist die CampusCard gültig?

    Die Gültigkeitsdauer der CampusCard ist jeweils auf ein Semester befristet. Nach erfolgreicher Rückmeldung für das Folgesemester kann die CampusCard um dieses weitere Semester verlängert werden.

  • 3.2 Meine neue CampusCard hat keinen Gültigkeits-Aufdruck

    Bei neu erstellten CampusCards erfolgt der Aufdruck des Gültigkeitsendes erst bei der Validierung. 

  • 3.3. Meine CampusCard hat keinen Semesterticket-Aufdruck

    Grundsätzlich erfolgt der Aufdruck des Semestertickets gleichzeitig mit der Validierung der CampusCard. Die CampusCards am Studienort Zweibrücken beinhalten kein Semesterticket.

  • 3.4 Was bedeutet "Validierung"?

    Als Validierung wird die Aktualisierung der Gültigkeit der CampusCard bezeichnet. Hierbei wird die CampusCard in eine Validierungsstation eingesteckt, geprüft und bei erfolgreicher Prüfung mit der aktuellen Gültigkeitsdauer (Semesterbeginn bis zum Ende des aktuell zurückgemeldeten Semesters) bedruckt

  • 3.5 Was wird bei der Validierung überprüft?

    Bevor die Gültigkeit der CampusCard verlängert wird, überprüft die Validierungsstation u.a. folgende Parameter:

      • Hat sich der Karteninhaber ordnungsgemäß zurückgemeldet?

      • Wurde der Semesterbeitrag gezahlt?

      • Welchen neuen Gültigkeitszeitraum hat die CampusCard?

  • 4. Geld und Gebühren

  • 4.1 Was kostet mich die Erstausstellung einer CampusCard?

    Für Studierende:

      • Erstausstattung: 8,- €

    Für Bedienstete:

      • Erstausstattung: kostenfrei

    Für Gäste:

      • Erstausstattung: 25,- €

  • 4.2 Was kostet mich eine Ersatz-CampusCard?

    Je nach Grund für den Ersatz ist die Erstellung einer Ersatzkarte kostenfrei oder -pflichtig (25,- €).

  • 4.3 Kann ich mein aufgeladenes Kartenguthaben erstattet bekommen?

    Ja. Bei Beendigung Ihres Studiums können Sie sich das auf der CampusCard gespeicherte Guthaben an einer Mensakasse auszahlen lassen. Bei verlorenen, bzw. beschädigten CampusCards kann das vorhandene Guthaben auf eine Ersatzkarte übertragen werden. 

  • 5. Daten und Datenschutz

  • 5.1 Welche Daten sind auf der CampusCard gespeichert?

    Folgende Informationen sind auf der CampusCard gespeichert:

      • Matrikelnummer

      • Preiskennzahl Mensa

      • Bezahl-ID

      • Datum der Kartenpersonalisierung / Datum des Beginns der Kartengültigkeit

      • Datum des Endes der Kartengültigkeit

      • Kontonummer Bibliothek

      • Systemnummer Mensa

      • ggf. Kostenstellen

      • PIN (fünfstellig, numerisch)

      • Geldbörse

  • 5.2 Werden Bewegungsprofile meiner CampusCard gespeichert?

    Nein. Die einzelnen Bereiche der Kartennutzung (Mensa, Bibliothek, Drucken und Kopieren) sind im Kartenchip strikt voneinander getrennt! Die elektronischen Anwendungen können nur auf den Bereich zugreifen, für den sie die nötigen Schlüssel besitzen. Ebenso wie sie Ihren Briefkasten nicht mit dem Haustürschlüssel öffnen können, kann das Karten-Lesegerät für den elektronischen Zugang nicht auf die Kartenbörse zugreifen. 

  • 5.3 Werden Daten bei der CampusCard Benutzung protokolliert?

    In der Mensa wird bei Kauf von Speisen und Getränken die CampusCards Serien-Nummer, die Nummern der gekauften Artikel, Kosten, Tag, Uhrzeit und Nummer der Verkaufsstelle gespeichert.

    In der Bibliothek wird beim Ausleihen von Medien die Bibliotheksnummer, die Nummer der Medien, Tag und Uhrzeit der Ausleihe gespeichert. 

  • 5.4 Wer hat Zugriff auf meine Kartendaten?

    Protokolldaten liegen in den Hintergrundsystemen der jeweiligen Kartenanwendung. Die Personalisierungsdaten werden vom Karten-Management-System verwaltet, auf das nur autorisierte Personen zugreifen dürfen. 

  • 5.5 Muss ich meine CampusCard bei Exmatrikulation abgeben oder vernichten?

    Nein. Sie können Ihre CampusCard nach Löschung der Gültigkeitsdauer behalten, allerdings wird sie gesperrt werden. Die Löschung können Sie nach der Exmatrikulationen an allen Validierungsstationen vornehmen. Selbstverständlich können Sie sich das Restguthaben auszahlen lassen.