Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Fachproblem selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Abschlussarbeiten können auch als Gruppenarbeiten zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Studierenden deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen der Prüfungsordnung erfüllt werden.
Thema der Abschlussarbeit
Das Thema der Abschlussarbeit kann von jedem Prüfungsberechtigten entsprechend der Prüfungsordnung ausgegeben werden (Betreuende der Bachelorarbeit).
Die Studierenden haben dafür Sorge zu tragen, dass sie spätestens zu Beginn des Semesters nach dem Abschluss aller Prüfungs- und Studienleistungen das Thema der Bachelorarbeit erhalten; andernfalls gilt die Bachelorarbeit als erstmals nicht bestanden.
Die Details sind in der Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Sie beginnt mit der Ausgabe. ImEinzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag dieBearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu drei Monate verlängern. Bei Abschlussarbeiten mit experimentellem Charakter oder bei Abschlussarbeiten außerhalb der Hochschule beträgt die Bearbeitungszeit höchstens sechs Monate. Sie beginnt mit der Ausgabe. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Abschlussarbeit müssen so gestellt sein, dass die Bearbeitungszeit eingehalten werden kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, für das Thema der Abschlussarbeit Vorschläge zu machen.
Abgabe
Die Abschlussarbeit ist fristgemäß im Dekanat Informatik und Mikrosystemtechnik abzuliefern. Bei der Abgabe haben die Studierenden schriftlich zu versichern, dass sie ihre Arbeit - bei einer Gruppenarbeit ihren entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Ist die Abschlussarbeit nicht fristgerecht abgeliefert, gilt sie als nicht bestanden.
Bewertung
Die Abschlussarbeit ist von zwei Personen, die als Prüfende zugelassen sind, zu bewerten. Eine der beiden Personen soll die Arbeit betreut haben. Die Abschlussarbeit ist in der Regel innerhalb von sechs Wochen zu bewerten.KolloquiumDie Studierenden verteidigen ihre Bachelorarbeit in einem Kolloquium(mündliche Prüfung) von in der Regel 30 Minuten. Die Verteidigung findet vor einer Prüfungskommission statt, der angehören
- der Betreuende der Abschlussarbeit und ein weiterer Prüfender,
- oder die oder der Betreuende der Bachelorarbeit und ein weiteres
sachkundiges beisitzendes Mitglied.