Wiederholungen / Freiversuche
1. Kann ich eine Prüfung beliebig oft wiederholen?
Nein, die Anzahl der Prüfungsversuche ist begrenzt.
In den Bachelorstudiengängen hat man in jedem Fach zwei reguläre Prüfungsversuche. Hinzu kommt bei Einhaltung gewisser Studienzeiten ein Freiversuch (außer Praxisprojekt und Bachelorarbeit), siehe unten.
In den Diplomstudiengängen hat man in jedem Fach des Grundstudiums drei reguläre Prüfungsversuche. Im Hauptstudium hat man in jedem Fach drei Prüfungsversuche, hinzu kommt bei Prüfungsleistungen außer der Diplomarbeit bei Einhaltung gewisser Studienzeiten noch ein Freiversuch.
2. Ich habe auch in meinem letzten Versuch in einem Fach die Prüfung nicht bestanden. Was kann ich machen?
In diesem Fall wurde die Prüfung im betreffenden Fach und damit die gesamte Bachelor- bzw. Diplomprüfung endgültig nicht bestanden. Dies hat die automatische Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters zur Folge. Die Prüfungsordnung schließt eine Härtefallregelung aus. Es gibt auch keine Möglichkeit eines präsidentialen Gnadengesuchs.
3. Was ist ein Freiversuch?
Die Freiversuchsregelung wurde entwickelt mit dem Ziel, kürzere Studienzeiten zu erreichen. Durch die Regelung soll ein Anreiz geschaffen werden, Prüfungen gleich im zugehörigen Fachsemester abzulegen und so keine Zeit zu verlieren.
Bachelorstudiengang
Um in einem Fach des Basisstudiums den Freiversuch zu nutzen, muss der erste Prüfungsversuch während der ersten drei Semester unternommen werden. Für Fächer des dritten Semesters bedeutet dies, dass die zugehörigen Prüfungen auch gleich im dritten Semester abgelegt werden müssen, wenn der Freiversuch genutzt werden soll. Für Prüfungen im Vertiefungsstudiums gibt es Freiversuche bis einschließlich zum sechsten Semester.
Wird eine Prüfung im Freiversuch bestanden, so kann die erzielte Note im direkt folgenden Semester verbessert werden (Anmeldung erforderlich!). Wird keine Verbesserung erzielt, so zählt die zuvor erzielte Note.
Wird eine Prüfung im Freiversuch nicht bestanden, so gilt der Versuch als nicht unternommen. Die Wiederholung der Prüfung muss dann nicht zwingend im Folgesemester erfolgen. Zu beachten ist hierbei Frage 5 aus Abschnitt "Anmeldung/Abmeldung".
Diplomstudiengang
Zunächst: Freiversuche gibt es für Studierende nach PO 04 nur für sogenannte Prüfungsleistungen im Hauptstudium. Für Studienleistungen (Wahlpflichtfächer, Praxissemester, etc.) gibt es keine Freiversuche.
Den Freiversuch gibt es nur, wenn man die Prüfung spätestens im achten Semester zum ersten Mal schreibt.
Bei einem Freiversuch kann die bestandene Note, die in einem Fach erzielt wird, durch eine Wiederholung, die im Folgesemester stattfinden muss, verbessert werden. Es zählt dann in jedem Fall die bessere Note.
4. Täuschung im Freiversuch
Wird bei dem Freiversuch eine Täuschung nachgewiesen, ist der Freiversuch verwirkt. Die Prüfung gilt in diesem Fall als regulär unternommen (Verlust eines regulären Prüfungsversuches) und wird mit 5.0 bewertet. Es erfolgt eine automatische Anmeldung von Amt wegen zur Wiederholungsprüfung im Folgesemester.
5. Freiversuch und Anmeldung, was muss beachtet werden?
Möchte man die in einem Freiversuch erzielte Note verbessern, muss man sich zur nächsten Prüfung (in Folgesemester) explizit wieder neu anmelden. Eine automatische Anmeldung zur Verbesserung erfolgt nicht.
Beispielszenario im Zusammenhang mit Freiversuchen:
Man nimmt regulär an einer Prüfung teil, das Ergebnis ist:
a.) bestanden und man ist mit der Note zufrieden
In diesem Fall ist nichts weiteres nötig, die Prüfung ist bestanden, alles ist in Ordnung.
b.) bestanden aber man ist mit der Note nicht zufrieden
Die Prüfung ist zwar bestanden, doch die Note ist nicht den eigenen Erwartungen entsprechend. Es kann ein Verbesserungsversuch unternommen werden. Hierzu muss die Prüfung im Folgesemster geschrieben werden und man muss sich zur Prüfung neu anmelden.
c.) nicht ausreichend, man ist bei der Prüfung durchgefallen.
Die Prüfung zählt als "nie unternommen". Sie muss nicht im Folgesemester nachgeholt werden, eine neue Anmeldung im Prüfungsamt ist erforderlich, sobald man die Prüfung wiederholen möchte. Hierbei sind jedoch die zeitlichen Vorgaben des jeweiligen Studienganges zu berücksichtigen, siehe Frage 5 im Abschnitt "Anmeldung/Abmeldung".
