Prüfungsvorleistung

1. Was ist der Unterschied zwischen Prüfungsvorleistungen bzw. Leistungsnachweisen?

Es gibt keinen Unterschied. Beide Begriffe bedeuten dasselbe. Prüfungsvorleistungen werden in verschiedenen Fächern verlangt, damit eine Zulassung zur Prüfung erfolgen kann.

2. Ich habe mich zur Prüfung angemeldet, aber die Prüfungsvorleistung nicht erbracht. Was jetzt?

Ganz einfach, Sie werden automatisch wieder von der Prüfung abgemeldet.

Sind Sie allerdings verpflichtet, die Prüfung zu schreiben, z.B. wegen Überschreitung der zeitlichen Fristen für das erstmalige Ablegen von Prüfungen, siehe Frage 5 im Abschnitt  Anmeldung/Abmeldung, dürfen Sie an der Prüfung nicht teilnehmen, erhalten aber trotzdem die Note 5,0.

3. Ich habe die Prüfungsvorleistung erfüllt, mich aber nicht zu der Prüfung angemeldet. Gehen mit die Prüfungsvorleistungen verloren?

Nein, die Prüfungsvorleistung wird Ihnen gutgeschrieben, d.h. sie wird in Ihrer Prüfungsakte vermerkt.