Krankheitsfall

1. Ich habe mich  zu einer Prüfung angemeldet und bin am Prüfungstag krank. Was muss ich machen?

Es muss auf jeden Fall fristgerecht (innerhalb von 3 Tagen) ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt abgegeben werden, auf dem die Prüfungsunfähigkeit explizit bescheinigt wird. Außerdem muss der genaue Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit angegeben werden. Am besten benutzt man hierzu die zur Verfügung gestellte Attestvorlage.

Ganz wichtig! Wird das Attest anerkannt, wird für die Prüfung ein Rücktritt verbucht, d.h. rein formal wurde in dem Fach kein Prüfungsversuch unternommen. Möchte man im nächsten Semester die Prüfung machen, muss man sich wieder explizit zur Prüfung anmelden ( Ausnahme: man war bereits von Amts wegen angemeldet, dann erfolgt wieder eine automatische Anmeldung!).

2. Ich bin unglücklicherweise zum zweiten Mal bei einer Prüfung im Fach XY krank. Reicht es, wenn ich wieder ein gewöhnliches Attest abgebe?

Nein, ein gewöhnliches Attest wird ab dem zweiten Mal im gleichen Fach nicht mehr akzeptiert! In diesem Fall muss ein amtsärztliches Attest eingereicht werden.

 

3. Ich habe den Anmeldetermin verpasst, da ich krank war. Was nun?

In diesem Fall kann ein formlosen Antrag auf nachträgliche Anmeldung gestellt werden. Der Antrag ist beim Prüfungsamt mit beigefügtem Attest einzureichen.