Prüfungsanmeldung/abmeldung

1. Muss man sich zu jeder Prüfung anmelden?

Ja, man muss sich in jedem Fach zum ersten Prüfungsversuch im Prüfungsamt anmelden.
Ausnahmen sind das Praxisprojekt (Diplom: Praxissemester) und die Bachelorarbeit (Diplom: Diplomarbeit). Die Anmeldung erfolgt hier über das Dekanat mit der Abgabe des Vertrags bzw des Anmeldeformluars .

Achtung: Ist der erste Prüfungsversuch der Freiversuch, siehe unten, so muss im Falle des Nichtbestehens bzw. des Versuchs zur Notenverbesserung wieder eine explizite Anmeldung durch die Studierenden im Prüfungsamt erfolgen.


2. Wie funktioniert die Anmeldung zu den Prüfungen?

Zur Anmeldung gibt es im Prüfungsamt spezielle Anmeldeformulare. Man erhält zu jeder Anmeldung auch eine Quittung, die gut verwahrt werden muss. Kann man in einem Streitfall nicht nachweisen, dass man zu einer Prüfung angemeldet ist, wird man nicht zur Prüfung zugelassen. Die Anmeldebestätigung soll daher immer zur Klausur mitgebracht werden!

Ganz wichtig! Die Anmeldung zu einer Prüfung kann nur bis zu dem im Prüfungsplan ausgewiesenen Stichtag (Anmeldeschluss) erfolgen. Eine spätere Anmeldung ist nicht mehr möglich! 

Bitte beachten: Der Anmeldeschluss ist von Fach zu Fach verschieden! Schauen Sie jeweils gleich zum Semesterbeginn in Ihrem Prüfungsplan nach!


3. Kann man sich von einer Prüfung auch wieder abmelden?

Hat man sich zum ersten Mal für eine Prüfung angemeldet, kann man sich jederzeit vor Anmeldeschluss auch wieder abmelden.

Ist man von Amts wegen angemeldet  ("Zwangsanmeldung"), weil zuvor ein regulärer Prüfungsversuch nicht bestanden wurde, ist eine Abmeldung nicht möglich.


4. In welchen Fällen werde ich „"zwangsangemeldet"“?

Es gibt nur eine Situationen, die zu einer Anmeldung von Amts wegen führt:

Wird ein regulärer Prüfungsversuch (nicht der Freiversuch) nicht bestanden, muss die Prüfung im folgenden Semester wiederholt werden. Eine Anmeldung für diese Prüfung ist dann nicht mehr erforderlich.

Handelt es sich bei der nicht bestandenen Prüfung um einen Freiversuch, so erfolgt keine Anmeldung von Amts wegen. In diesem Fall muss man sich für die Prüfung neu anmelden (siehe hierzu auch: Fragen zu Wiederholungen von Prüfungen und Freiversuche).

 

5. Gibt es einen Stichtag, bis wann ich eine Prüfung das erste Mal ablegen muss?

Ja, solche Stichtage gibt es sowohl für das Basis- als auch für das Vertiefungsstudium bzw. in den Diplomstudiengängen für das Grund- und Hauptstudium.

Bachelorstudiengänge

Prüfungen des Basisstudiums müssen spätestens im 4. Semester das erste Mal angetreten werden. Ansonsten wird für das jeweillige Fach die Note 5,0 vergeben.

Prüfungen des Vertiefungsstudiums müssen spätestens im 8. Semester zum ersten Mal angetreten werden.

Möchte man eine Prüfung zum ersten Mal ablegen, muss man sich auch explizit zur Prüfung anmelden.