Die für einen Studiengang geltende Prüfungsordnung (PO) bildet die Rechtsgrundlage für alle Prüfungsangelegenheiten. Es wird erwartet, dass alle Studierende die PO ihres Studiengangs sorgfältig gelesen haben und mit ihr vertraut sind. In der Praxis hat sich gezeigt, dass bezüglich der PO etliche Gerüchte und falsche Meinungen im Umlauf sind, die dazu führen, dass Studierende aus Unwissenheit bzw. falscher Beratung durch Kommilitonen immer wieder gleiche oder ähnliche Fehlschlüsse ziehen.
Das folgende FAQ hat zum Ziel, häufig auftretende Fragen in kompakter Form und einfacher Sprache zu klären. Natürlich können durch eine solche Liste nie alle auftretenden Fragen beantwortet werden. Falls im Laufe Ihres Studiums Fragen auftreten, scheuen Sie sich nicht, das Prüfungsamt oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu kontaktieren, um die Fragen zu klären.
Die Formulierungen in diesem FAQ sind bewusst etwas salopper gewählt und der Umgangssprache angepasst. Ein Rechtsanspruch kann somit aus den hier gegebenen Antworten nicht abgeleitet werden. Die rechtsverbindliche Grundlage sind die vom Ministerium geprüften und genehmigten Prüfungsordnungen.
Falls Sie etwas vermissen oder unklar formuliert finden, geben Sie dies bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses weiter. Nur durch Ihre Mithilfe kann das FAQ verbessert werden.
Das FAQ gliedert sich in folgende Bereiche: