Vorpraktikum

Studierende sollen als einschlägige praktische Vorbildung gemäß § 65 Abs. 2 HochSchG ein Vorpraktikum im Umfang von 10 Wochen bis zum Beginn der Vorlesungen des dritten Fachsemesters nachweisen.

Jedoch wird das Absolvieren des Vorpraktikums vor Studienbeginn empfohlen.  

Das Vorpraktikum soll in möglichst zusammenhängenden Zeitabschnitten abgeleistet werden, wobei Abschnitte von weniger als zwei Wochen Dauer nicht anerkannt werden.  

Als Vorpraktikum werden nur praktische Tätigkeiten aus den Bauhauptgewerken, wie:

  • Erd- und Grundbauarbeiten
  • Stahlbeton- und Mauerarbeiten
  • Zimmerarbeiten

aus den anderen Baugewerken, wie:

  • Schreinerarbeiten
  • Schlosserarbeiten
  • Installationsarbeiten (Elektro-, Sanitär-, Lüftung oder Heizungsarbeiten),
  • Ausbaugewerke,
  • Messebau oder vergleichbare Gewerke nach vorheriger Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten des Studiengangs anerkannt.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung aus den vorgenannten Gewerken wird als Vorpraktikum anerkannt (in diesem Fall bitte eine amtlich beglaubigte Kopie des Gesellenbriefes oder der praktischen Vorbildung Ihrem Antrag beifügen).    

Praxis-Projekt

Das sechste Semester des Bachelor-Studiums ist als praktisches Studiensemester ausgestaltet. Das Praxisprojekt umfasst einen Zeitraum von mindestens 20 Wochen.

Die Studierenden erstellen Wochenberichte über das Praxisprojekt. Die Wochenberichte sind bis vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit auf das praktische Studiensemester folgenden Semesters beim Betreuer des Praktikums abzugeben. Die Studierenden stellen ihren Praxisbericht im Rahmen eines hochschulöffentlichen Kolloquiums vor.

Das Praxisprojekt wird unter folgenden Bedingungen anerkannt:

• Vorlage des Praktiumszeugnisses der Praktikumsstelle (bzw. der Praktikumsstellen)

• Fristgerechte Abgabe der Wochenberichte

• die erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium

Sind alle Nachweise erbracht, so wird das Praxisprojekt mit 18 ETCS-Punkten bewertet.

Ziel ist, dass das Praxisprojekt ohne Unterbrechung abgeleistet wird. Teilleistungen des Praxisprojektes sollten mindestens eine Dauer von 4 Wochen aufweisen.

Das Praxisprojekt kann durch entsprechende Zeiten an einer ausländischen Hochschule bzw. durch ein Auslandssemester ersetzt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Prof. Stefan Hofmann.

Mustervertrag Praxisphase Bachelor [Word]

Mustervertrag Praxisphase Bachelor [PDF]

Musterzeugnis Praxisphase Bachelor [Word]

Musterzeugnis Praxisphase Bachelor [PDF]

Erläuterungen zum Praxisprojekt