Vorpraktikum Bachelor Architektur
Studierende sollen als einschlägige praktische Vorbildung gemäß § 65 Abs. 2 HochSchG ein Vorpraktikum im Umfang von 10 Wochen bis zum Beginn der Vorlesungen des dritten Fachsemesters nachweisen.
Jedoch wird das Absolvieren des Vorpraktikums vor Studienbeginn empfohlen.
Das Vorpraktikum soll in möglichst zusammenhängenden Zeitabschnitten abgeleistet werden, wobei Abschnitte von weniger als zwei Wochen Dauer nicht anerkannt werden.
Als Vorpraktikum werden nur praktische Tätigkeiten aus den Bauhauptgewerken, wie:
- Erd- und Grundbauarbeiten
- Stahlbeton- und Mauerarbeiten
- Zimmerarbeiten
aus den anderen Baugewerken, wie:
- Schreinerarbeiten
- Schlosserarbeiten
- Installationsarbeiten (Elektro-, Sanitär-, Lüftung oder Heizungsarbeiten),
- Ausbaugewerke.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung aus den vorgenannten Gewerken wird als Vorpraktikum anerkannt (in diesem Fall bitte eine amtlich beglaubigte Kopie des Gesellenbriefes oder der praktischen Vorbildung Ihrem Antrag beifügen).
Weitere Fragen ?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Prof. Rolo Fütterer.
