Praxisprojekt Bachelor Architektur

Die Regelstudienzeit schließt neben den Prüfungszeiten auch als berufspraktische Tätigkeit gemäß § 27 Abs. 4 HochSchG ein in den Studiengang integriertes Praxisprojekt im Umfang von mindestens 20 Wochen ein, dessen Nachweis nach § 10 Abs. 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Bearbeitung der Bachelorarbeit ist.

Das Praxisprojekt kann durch entsprechende Zeiten an einer ausländischen Hochschule bzw. durch ein Auslandssemester oder in Ausnahmefällen durch gleichwertige Praxisprojekte ersetzt werden.

 

Praktisches Studiensemester

Das fünfte bzw. das sechste Semester ist als praktisches Studiensemester ausgestaltet. Das Praxisprojekt umfasst einen Zeitraum von mindestens 20 Wochen.

Die Studierenden erstellen Wochenberichte über das Praxisprojekt. Die Wochenberichte sind bis vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit auf das praktische Studiensemester folgenden Semesters beim Betreuer des Praktikums abzugeben. Die Studierenden stellen ihren Praxisbericht im Rahmen eines hochschulöffentlichen Kolloquiums vor.

Das Praxisprojekt wird unter folgenden Bedingungen anerkannt:

• Vorlage des Praktiumszeugnisses der Praktikumsstelle (bzw. der Praktikumsstellen)

• Fristgerechte Abgabe der Wochenberichte

• die erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium

Sind alle Nachweise erbracht, so wird das Praxisprojekt mit 22 ETCS-Punkten bewertet.

Ziel ist, dass das Praxisprojekt ohne Unterbrechung abgeleistet wird. Teilleistungen des Praxisprojektes sollten mindestens eine Dauer von 8 Wochen aufweisen.

Das Praxisprojekt kann durch entsprechende Zeiten an einer ausländischen Hochschule bzw. durch ein Auslandssemester ersetzt werden.

 

Praxis im Ausland

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie ein Semester im Ausland studieren wollen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auslandamtes.

Weitere Fragen ?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Prof. Rolo Fütterer.