BAföG

Im Hinblick auf eine besondere Finanzierungsmöglichkeit des Studiums, d.h. für Anträge auf finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das Amt für Ausbildungsförderung, kurz BAföG-Amt, zuständig.

Bei erfüllten Voraussetzungen wird Ausbildungsförderung ab dem Monat geleistet, zu dem die Ausbildung aufgenommen wird, sofern dem BaföG-Amt spätestens in diesem Monat ein schriftlicher Antrag vorliegt. Erstanträge auf BAföG sollten deshalb am besten sofort nach der Immatrikulation gestellt werden.

Zuständige Stelle für Erstanträge von Studierenden der Fachhochschule ist das Amt für Ausbildungsförderung an der Technischen Universität Kaiserslautern, das auch Sprechstunden an den FH-Standorten durchführt.

Ansprechpartner

Amt für Ausbildungsförderung

Frau Emmes
Tel.: 0631 205 3316

Frau Thiel
Tel.: 0631 205 2055

Technische Universität Kaiserslautern
Gottlieb-Daimler-Str.
Gebäude 47 | Raum 524
67663 Kaiserslautern

Sprechzeiten:
Mo.-Fr.: 10-12 Uhr; Mi.: 14-15 Uhr

weitere Infos zum BAFöG

www.das-neue-bafoeg.de